1 - € - Jobs (Hartz IV)

Bei welchem Umfallversicherungsträger der Arbeitslosengeld II-Empfänger versichert ist, richtet sich nach der Einsatzstelle. Das ist das Unternehmen, welches den Zusatzjob ausführt. Auch Beschäftigungsgesellschaften sind Einsatzstellen im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Unternehmen, das Träger des Zusatzjobs ist, diesen also organisiert und durchführt. Bei gewerblichen Unternehmen ist die entsprechende Berufsgenossenschaft der zuständige Träger, bei gemeindlichen Unternehmungen - auch in Grünanlagen, Parks oder Friedhöfen - tritt die Unfallkasse ein.

Ein Unfall ist der Personalabteilung der Einsatzstelle zu melden. Diese kennt den zuständigen Unfallversicherungsträger.

Zusätzlich sollten Empfänger des Arbeitslosengeldes II sich auch bei kleineren Unfällen, bei denen nicht sofort ein Arzt aufgesucht werden muss, in das Verbandbuch des Betriebes eintragen lassen.

 


Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
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