Öffentlich geförderter Wohnungsbau

Bauarbeiten fallen ihrer Art nach grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der (gewerblichen) Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).

Die Unfallkasse ist jedoch zuständig für

  • Selbsthelfer im öffentlich geförderten Wohnungsbau

Der Bauherr selbst, seine Angehörigen sowie andere, die unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit im Rahmen einer Baumaßnahme tätig werden, sind „Selbsthelfer“.

Sie sind dann versichert, wenn

  • das Bauvorhaben mit Fördermitteln des Landes Rheinland-Pfalz i.S.d. Wohnungsbaugesetz bzw. Wohnraumförderungsgesetzes gefördert wird,
  • eine Eigenleistung in Form der Selbsthilfe (= tätige Mithilfe) erbracht wird, deren Wert mindest 1,5 % der Baukosten beträgt,
  • das Familienheim oder der Wohnraum nach Fertigstellung vom Bauherrn und seiner Familie oder einem Angehörigen des Bauherrn und dessen Familie oder anderen Haushaltsangehörigen im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) bewohnt wird.

Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
Schnelleinstieg:
Suche: