
Unfreie Personen
Personen, die während einer gesetzlich angeordneten Freiheitsentziehung oder aufgrund strafrechtlicher, staatsanwaltschaftlicher oder jugendbehördlicher Anordnung einer Tätigkeit nachgehen, sind wie Beschäftigte gesetzlich unfallversichert. Wir sind der zuständige Unfallversicherungsträger, wenn sich die vollziehende Einrichtung in Rheinland-Pfalz befindet.
Wird es Gefangenen gestattet einer Arbeit außerhalb der Anstalt nachzugehen (sog. Freigänger), besteht Versicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft, die für das betreffende Unternehmen zuständig ist.

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