
Verein / Versicherungsschutz
Wir sind ein privatrechtlicher "Verkehrs- und Verschönerungsverein" und haben nun von der Gemeinde den Auftrag erhalten, die Grillhütte, die von den Bewohnern sehr gut angenommen wird, instandzusetzen. Die Tätigkeit entspricht auch unseren Satzungsmäßigen Aufgaben. Wir haben auch bereits einen Sponsor gefunden, so dass für die Gemeinde keine Kosten entstehen. Sind bei den Instandsetzungsarbeiten unsere Vereinsmitglieder gesetzlich unfallversichert? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz unserer Vorstandsmitglieder aus, wenn diese zu Vorstandssitzungen fahren oder an gemeindlichen beratungen teilnehmen, die die Vereinsarbeit betreffen?
Antwort
Das neue "Gesetz zur Verbesserung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes für bürgerschaftlich Engagierte" stellt auch - anders als nach der bisherigen Rechtslage - Vereinsmitglieder unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Neben den bereits bisher schon gesetzlich Unfallversicherten, wie z. B. Schülerlotsen, Wahlhelfer, Elternbeiräte, Schöffen, Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren und anderer Hilfeleistungsorganisationen, Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder, sind ab Januar 2005 auch diejenigen Menschen versichert, die in einer privatrechtlichen Organisation für die Allgemeinheit tätig werden.
Voraussetzung für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ist in der Regel, dass ein Auftrag oder eine Einwilligung für die zu verrichtende Tätigkeit von der Kommune vorliegt. Dadurch kann für bestimmte Aufgaben der gesetzliche Unfallversicherungsschutz z. B. auf Fördervereine der Feuerwehren, Schulen, Kindergärten oder sonstiger kommunaler Einrichtungen ausgedehnt werden. Vom Gesetz erfasst wird jede privatrechtliche Organisation, es muss sich also nicht um einen eingetragenen Verein handeln.
Gerade in der heutigen Zeit ist die Erweiterung des Versicherungsschutzes für die Kommunen von Vorteil, da sie verstärkt auf das Engagement der Bürger zur Erhaltung der kommunalen Infrastruktur angewiesen sind. So sind auch die Mitglieder Ihres Verkehrs- und Verschönerungsvereines, die im Auftrag der Gemeinde die Grillhütte renovieren gesetzlich unfallversichert.
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle, die während der Tätigkeit und auf den damit verbundenen Wegen passieren. Für die "Ehrenämtler" selbst ist der Versicherungsschutz kostenlos, die Beiträge zahlt die öffentliche Hand.
Im Bedarfsfall meldet der freiwillige Helfer der Institution, für die er tätig ist, den Unfall. Außerdem sollte dem behandelnden Arzt mitgeteilt werden, dass sich der Unfall bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat. Dann übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung alle Aufwendungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung, die Lohnersatzleistungen und für die soziale und berufliche Wiedereingliederung.
Für die Organe des Vereins gibt es nunmehr einen "freiwilligen Versicherungsschutz", der bei der zuständigen Verwaltungs-Berufsgenodssenschaft abgeschlossen werden kann. Bei der Unfallkasse besteht diese Möglichkeit nur für Organe von Vereine, die sich überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzieren oder auf die die öffentliche Hand einen ausschlaggebenden Einfluß hat.
Versicherungsschutz für Organmitglieder
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