Eins gehört für viele junge Menschen traditionell zum bestandenen Abitur: der Abi-Streich. Kommt es dabei allerdings zu einem Unfall, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht selbstverständlich. In welchen Fällen gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht, erfahren Sie in unserer aktuellen Pressemitteilung.
Hier gelangen Sie zur neuen Ausgabe der Arbeit & Gesundheit 1/2023
Das neue Jahr hat begonnen. Starten Sie doch direkt mit einem guten Vorsatz!
Dann ordern Sie bei uns Ihre persönliche Dialogbox. Werden Sie aktiv und erarbeiten Sie in selbst zusammengestellten Teams Lösungsansätze für verschiedenste Handlungsfelder.
Die Dialogboxen sind für Kitas, Schulen, Hochschulen und Betriebe verfügbar.
Senden Sie dazu eine E-Mail mit Ihrer Anschrift sowie Wunsch-Dialogbox an bestellung@ ukrlp.de.
Lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Handlungsfelder sowie den Inhalt der Dialogboxen.
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Die Energieeinsparungsverordnung (EnSikuMaV) gibt die Termperaturvorgaben am Arbeitsplatz neu vor, denn Deutschland muss Strom und Gas sparen. Die Richttemperatur von 19° C ist für viele Mitarbeitende ungewohnt und ungemütlich. Gleichzeitig gibt es viele Möglichkeiten, das Wohlbefinden der Menschen aufrecht zu erhalten. In unserem Artikel im Online-Magazin ampel erhalten Sie wichtige Informationen zur Energieeinsparungsverordnung sowie Tipps und Tricks, um im Büro nicht zu frieren.
Jörg Denninghoff wurde mit Wirkung zum 8. Dezember 2022 einstimmig in das Amt des alternierenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz gewählt. Der 56-Jährige übernahm zum 15. Juli 2022 das Amt des Landrats des Rhein-Lahn-Kreises. Im neuen Ehrenamt als alternierender Vorsitzender vertritt er künftig Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Einen weiteren Schwerpunkt der Sitzung zum Jahresende bildete die Feststellung des Haushalts- und Stellenplans 2023 der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Die Landesregierung RLP hat mit Wirkung zum 26.11.2022 die bis dahin gültige Absonderungspflicht für Corona-positiv-getestete Personen aufgehoben. Auf der betrieblichen Ebene stellen sich dennoch einige Fragen zur praktischen Umsetzung. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz möchte mit der Veröffentlichung folgender Eckpunkte Orientierung und Unterstützung bei der Umsetzung in der betrieblichen Praxis geben. Alle Informationen finden Sie in unseren Covid-19-News.
Jeder fünfte Unfall bei der Arbeit ist ein Stolper-, Rutsch- oder Sturzunfall (SRS). Diese Unfallursache ist damit die zweithäufigste im gesamten Arbeitsunfallgeschehen. Bei Schnee und Eisglätte ist die Gefahr des Ausrutschens und Stürzens besonders groß. Dabei kommt es oft zu ernsthaften Verletzungen. Wie der Winterdienst auf dem Betriebsgelände zu organisieren ist und was Führungskräfte mit SRS-Unfällen zu tun haben, erfahren Sie im Online-Magazin ampel.
3.033 Sechstklässlerinnen und Sechstklässler aus rheinland-pfälzischen Schulen haben für die 40. Auflage des Mal- und Zeichenwettbewerbs „Einfälle gegen Unfälle“, den die Unfallkasse Rheinland-Pfalz alljährlich in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung veranstaltet, verschiedene Gefahrensituationen kreativ zu Papier gebracht. Jetzt hat sich die Wettbewerbsjury in der Sporthalle der IGS Pellenz in Plaidt getroffen, um die Preisträgerinnen und Preisträger auszuwählen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Mitarbeitende, die nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unter Langzeitfolgen leiden, mit verschiedenen Angeboten unterstützen. Was Arbeitgebende wissen sollten, wie sie unterstützen können sowie zum Angebot eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements, fasst die BZgA zusammen.
Alles rund um’s Thema Long COVID finden Sie unter longcovid-info.de.
Seit dem Angriffskrieg auf die Ukraine und der daraus resultierenden Energiekrise ist das Thema „Stromausfall“ in aller Munde.
Stromausfälle können große Auswirkungen auf die Anlagen sowie Einrichtungen eines Unternehmens haben und sich auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auswirken. Betriebe sollten dies im Fokus haben und sich gezielt auf solche Ereignisse vorbereiten und sie in der Gefährdungsbeurteilung thematisieren.
Hierzu gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Hinweise sowie Vorschriften und Informationen an die Hand.
Deutschland muss Strom und Gas sparen. Kurzfristige Maßnahmen hierzu enthält die Energieeinsparverordnung der Bundesregierung (EnSikuMaV). Mit der EnSikuMaV werden die Mindesttemperaturen für Arbeitsplätze vorübergehend neu geregelt. Für Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst gibt die EnSikuMaV Temperaturen vor, die gleichzeitig Höchsttemperaturen als auch Mindesttemperaturen darstellen.
Alle Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt zum Thema.
Die Feuerwehr muss ihre Ausrüstung und die Geräte regelmäßigen Prüfungen unterziehen. Das schreibt die Vorschrift 49 „Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren“ vor. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der Prüfungen ergeben sich aus dem DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr“. Zur praktischen Umsetzung bestimmter Prüfungen des DGUV Grundsatzes 305-002 haben die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP), die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz (LFKA) und der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz (LFV RLP) eine Handlungshilfe für die freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz erarbeitet. Sie beinhaltet Vorschläge für die Prüforganisation und gibt nähere Hinweise zu einzelnen Prüfabläufen und zur Dokumentation von Prüfungen für den Aufgabenträger und die zuständigen Gerätewartinnen und Gerätewarte.
Ob Corona-Pandemie, Flüchtlingskrise, die Flutkatastrophe oder die drohende Gasmangellage: Alle Krisen haben stets auch Einfluss auf das Bewegungsverhalten von jungen Menschen. Schulsport ist für manche Kinder und Jugendliche die einzige Bewegung, die sie in ihrem heutigen Alltag überhaupt noch haben. Daher appelliert die Unfallkasse Rheinland-Pfalz an die Schulträger, die Sportstätten offen zu lassen.
„Schutz vor Stolpern, Rutschen, Stürzen“: Unter diesem Motto richtet sich der „Jugend will-sich-erleben“-Kreativwettbewerb in diesem Jahr an alle Berufsschulen. Warum sind Ordnung und Sauberkeit im Ausbildungsbetrieb und zu Hause so wichtig? Welche Rolle spielen Bewegung, Gleichgewicht und körperliche Fitness im Privatleben und im Berufsleben? Was können Schülerinnen und Schüler zur Vermeidung von SRS-Unfällen beitragen? Es sind gute Ideen gefragt! Worauf wartet ihr? Gute Einfälle werden mit attraktiven Preisen prämiert. Also, her mit den Ideen!
Im Rahmen eines Symposiums überreichte der Verein zur Förderung der Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin in Mainz (FASUM) e. V. der Unfallkasse Rheinland-Pfalz den Heinrich-Dupuis-Ehrenpreis 2022. „Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird gebraucht. Dabei muss er sich an den Bedarfen von Arbeitnehmenden orientieren und braucht gute Rahmenbedingungen“, betonte Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universitätsmedizin Mainz und Vorsitzender des FASUM e. V. im Rahmen seiner Laudatio. Gemeinsam mit der Mainzer Arbeitsmedizin arbeitete die Unfallkasse Rheinland-Pfalz bereits an einer Vielzahl von Projekten zu Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin. Aktuell steht ein Pilotprojekt zur Brandschutzorganisation im inneren Schulbereich in den Kinderschuhen. „Wie in einer Mannschaft geht unsere Strategie nur auf, wenn wir unsere Ressourcen gemeinsam und gezielt einsetzen. Gesundheit und Leben sind unser höchstes Gut. Prävention muss bereits in den Kitas und Schulen etabliert und im Studium sowie im Beruf ausgebaut werden“, weiß UK-RLP-Geschäftsführer Manfred Breitbach.
Der Fachkräftemangel zeigt sich bereits in vielen Branchen und wird in den kommenden Jahren wachsen. Höchste Zeit für Unternehmen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ein wichtiger Baustein ist die bestmögliche Unterstützung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit ihrer Beschäftigten. Dabei wirkt sich eine Unterstützung durch Arbeitgebende in diesem Kontext meist positiv auf die Motivation und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten aus.
Fünf Bausteine zur langen berufllichen Aktivität finden Sie hier
Neues Ordnungskennzeichen in der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 01. Januar 2023 bundesweit einheitliche Unternehmensnummern. Diese lösen die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab. Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch wurden die gesetzlichen Grundlagen sowohl für das neue Ordnungskennzeichen als auch für den Umstellungsprozess geschaffen.
Wer ehrenamtlich geflüchteten Menschen helfen will, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune oder einer lokalen Organisation melden. Denn nur bei Einsätzen im Auftrag der Kommune oder einer Organisation ist der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben. Im Fall eines Unfalls erhalten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dann Leistungen nach dem SGB VII. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.
Weiterführende Informationen einzelner Unfallversicherungsträger:
https://www.dguv.de/de/ihr_partner/ehrenamt/index.jsp
Weiterführende Informationen zum Thema Geflüchtete:
https://www.dguv.de/fluechtlinge/index.jsp
Informationen Flüchtlingshilfe:
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz
Wer andere Menschen in einer Gefahrensituation vor Schäden bewahren will und dabei selber zu Schaden kommt, ist gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für die vielen Helferinnen und Helfer in der aktuellen Flutkatastrophe. Hierzu zählen insbesondere Nothelferinnen und Nothelfer aber auch die Rettungskräfte der Hilfeleistungsunternehmen, die bei der Katastrophen- oder auch in der Nachbarschaftshilfe aktiv sind und dabei verletzt oder traumatisiert werden.
Ansprechpartner für Ersthelfende in der Flutkatastrophe sind die Unfallkassen der betroffenen Bundesländer. Betroffene können sich auf der folgenden Seite umfassend informieren.
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