So anstrengend und belastend die Lockdowns im Zuge der Corona-Pandemie auch waren, etwas Gutes hatten sie doch: Dank geschlossener Schulen und Kindergärten sowie mehr Homeoffice ist es zu sehr viel weniger Unfällen gekommen als in den Jahren vor der Pandemie. Das beweist ein Blick auf die Unfallzahlen-Statistik, die die Unfallkasse Rheinland-Pfalz jetzt in ihrem Geschäftsbericht für das Jahr 2021 vorgelegt hat.
Die bundesweiten Programme „Clever in Sonne und Schatten“ unterstützen Kitas, Grundschulen sowie Ganztags- und Horteinrichtungen mit kostenfreien Projektpaketen dabei, Sonnenschutz einfach und nachhaltig in ihren Alltag zu integrieren. Unsere Sonne gibt neben Wärme und Licht auch ultraviolette UV-Strahlung ab. Sie hilft dem Körper lebenswichtiges Vitamin D zu bilden, kann aber auch Sonnenbrand verursachen, Haut und Augen schädigen sowie langfristig das Risiko für Hautkrebs erhöhen. Kinder sind hierbei besonders gefährdet. Umso wichtiger ist es, sie frühzeitig zu Expertinnen und Experten zum Thema Sonnenschutz zu machen.
Die Sommerausgabe 2022 des Pflegemagazins "Pflege daheim" ist nun verfügbar. Hier erfahren Sie neben vielen interessanten Tipps und Inhalten, auch alles zum Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für pflegende Angehörige.
Viel Spaß beim Lesen!
Das Referat „Gesundheit im Betrieb“ der UK RLP-Abteilung Prävention und die Abteilung Wirtschaftspsychologie der Universität nehmen sich dafür das „Arbeiten 4.0“ vor, um zusammen der Frage nachzugehen, was genau Mitgliedsbetriebe der Unfallkasse in der sich immer schneller verändernden Arbeitswelt für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen brauchen.
Praktisch, schnell und schon ab 14 Jahren ist der Fahrspaß erlaubt: E-Scooter sind bei jungen Menschen besonders beliebt. Was Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bei der Nutzung von E-Scootern im Zusammenhang mit dem Schulbesuch beachten müssen, erläutert eine neue DGUV-Information.
Während 2021 der erste Raumfahrttourismus stattfand, ist es im Jahr 2022 für Menschen mit Behinderungen immer noch nahezu unmöglich, selbstbestimmt zu reisen. Sabrina Busch berichtet im neuesten Artikel unseres Online-Magazins ampel digital aus ihrer Perspektive einer Betroffenen.
Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer für jedes zugehörige Unternehmen. Anlass ist das Onlinezugangsgesetz (OZG).
Unter dem Motto „Ausgezeichnet: Sicherheit & Gesundheit“ startet die UK RLP den Wettbewerb jetzt wieder neu – mit deutlich erweiterten Teilnahmebedingungen: Wie gehabt können eigenständig entwickelte innovative Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit eingereicht werden.
Neu ist, dass es keine Bewerbungsfristen mehr gibt. Weitere Informationen zum Präventionspreis finden Sie in dieser News sowie auf unserer Seite zum Präventionspreis, auf der Sie auch zum Bewerbungsformular gelangen:
Wer den Verdacht hat, sich bei der Arbeit oder in der Schule mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angesteckt zu haben, und typische Symptome einer Erkrankung an COVID-19 zeigt, muss die Infektion mit einem PCR-Test prüfen und dokumentieren lassen. Darauf weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hin. Nur ein positives Ergebnis mit einem PCR-Test gilt als Nachweis, dass es sich bei einer Erkrankung um COVID-19 handelt.
Wer ehrenamtlich geflüchteten Menschen helfen will, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune oder einer lokalen Organisation melden. Denn nur bei Einsätzen im Auftrag der Kommune oder einer Organisation ist der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben. Im Fall eines Unfalls erhalten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dann Leistungen nach dem SGB VII. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.
Weiterführende Informationen einzelner Unfallversicherungsträger:
https://www.dguv.de/de/ihr_partner/ehrenamt/index.jsp
Weiterführende Informationen zum Thema Geflüchtete:
https://www.dguv.de/fluechtlinge/index.jsp
Informationen Flüchtlingshilfe:
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz
Wer andere Menschen in einer Gefahrensituation vor Schäden bewahren will und dabei selber zu Schaden kommt, ist gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für die vielen Helferinnen und Helfer in der aktuellen Flutkatastrophe. Hierzu zählen insbesondere Nothelferinnen und Nothelfer aber auch die Rettungskräfte der Hilfeleistungsunternehmen, die bei der Katastrophen- oder auch in der Nachbarschaftshilfe aktiv sind und dabei verletzt oder traumatisiert werden.
Ansprechpartner für Ersthelfende in der Flutkatastrophe sind die Unfallkassen der betroffenen Bundesländer. Betroffene können sich auf der folgenden Seite umfassend informieren.
Aufgrund der Corona-Pandemie bietet die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ihren Versicherten eine kostenfreie telefonische Beratung für Krisen- und Stresssituationen an. Unsere Psychologinnen hören Ihnen zu und beraten Sie vertraulich.
Unter der Telefonnummer 02632 960-4140 sind sie erreichbar.
Weitere Informationen zum Beratungstelefon finden Sie hier:
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