Die Anzahl der Covid-19-Neuinfektionen in Rheinland-Pfalz geht weiter stetig zurück. Kontaktreduzierung und die Einhaltung von Hygienemaßnahmen sind weiterhin oberstes Gebot, damit die Infektionszahlen weiterhin sinken.
Daneben kommen geöffneten Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen für Kinder und Eltern im Hinblick auf Bildung, soziale Teilhabe und Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine besondere Bedeutung zu. Daher sollen die Schulen in Rheinland-Pfalz behutsam und schrittweise geöffnet werden.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Corona-News.
„Sport und Bewegung sind für Kinder und Jugendliche unverzichtbar. Gerade in diesen Zeiten fehlt es an körperlicher Aktivität. Führen Sie Sportunterricht durch und binden Sie im Fernunterricht unbedingt Sportübungen und Bewegungsspiele ein.“ Mit diesem Appell richten sich die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) an Lehrkräfte und Eltern. Gute Beispiele und Ideen für die praktische Umsetzung liefert die Unfallkasse auf ihrer Homepage.
Am 20. Januar 2021 wurde der Regierungsentwurf der oben genannten Verordnung auf Grundlage des § 18 des ArbSchG vorgelegt. Sie tritt am fünften Tag nach der Verkündung in Kraft (diese Zeit steht Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zur Vorbereitung der Umsetzung zur Verfügung) und am 15. März 2021 außer Kraft.
Die Arbeit im Homeoffice gewinnt - nicht zuletzt durch die Pandemie - immer mehr an Bedeutung. Dies stellt Arbeitgebende und Beschäftigte vor die Herausforderung, die zeitweilige Arbeit im privaten Umfeld entsprechend Arbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz zu gestalten. Das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat nun ein Check Up für das Homeoffice herausgegeben. Die Checkliste gibt Beschäftigten konkrete Gestaltungsempfehlungen und kann von Arbeitgebenden als Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen genutzt werden. Die Checkliste ist als Kurz- und Langform verfügbar.
Die Kurzform CHECK UP Homeoffice präsentiert die Bedingungen auf einen Blick.
Die Langform CHECK UP Homeoffice beinhaltet Erläuterungen und weiterführende Links.
Die neue Ausgabe des Magazins für Sicherheitsbeauftragte Arbeit & Gesundheit ist online. Und das sind die aktuellen Themen:
Für viele Menschen stellt sich aktuell die Frage nach der richtigen Benutzung von FFP2-Masken. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gibt wichtige Hinweise zur Benutzung und Wiederverwendung der Atemschutzprodukte.
Schöne neue Arbeitswelt?!
Was ist eigentlich „Arbeit 4.0“ oder „New Work“? Und was haben diese Begriffe mit der Arbeit im öffentlichen Dienst zu tun? Was wird sich in Zukunft verändern und wie kann die Gesundheit unter den neuen Rahmenbedingungen erhalten bleiben? Diese Fragen wollen wir gemeinsam an unserer Fachtagung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement am 23. März 2021 digital klären.
Um sicher, motiviert und produktiv arbeiten zu können, braucht es einen passenden Arbeitsplatz. Das gilt fürs Büro ebenso wie fürs Homeoffice. Anders aber als im Büro oder bei strukturierter Telearbeit unterliegt die Arbeitsplatzeinrichtung im Homeoffice häufig anderen Bedingungen. Was zu beachten ist, wie der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin unterstützen kann und mit welchen einfachen Tricks die Arbeit zu Hause erleichtert werden kann, erfahren Sie von Helin Dogan. Die Leiterin des Referates Gesundheit im Betrieb der UK RLP gibt Hinweise und klärt auf.
Die unfassbare Amokfahrt am 1. Dezember in Trier hat bei uns allen tiefes Entsetzen und Trauer ausgelöst. Ersthelfenden und allen weiteren betroffenen Personen bieten wir montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr psychosoziale Unterstützung über die Notfall-Hotline 0800 001 0218 oder per E-Mail an:
Sie haben gute Ideen und Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Betrieb oder in Ihrer Einrichtung auf den Weg gebracht? In Zeiten der Pandemie haben Sie besondere Präventionsaktivitäten umgesetzt? Ob Bildungseinrichtungen, freiwillige Feuerwehren, kommunale oder Landeseinrichtungen: Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ruft ihre Mitglieder auf, sich am Präventionspreis 2020 zu beteiligen. Es winken insgesamt 10.000 Euro Prämiengelder.
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren zum Präventionspreis der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Gute Ideen aus den Reihen des Feuerwehr-Nachwuchses sind im aktuellen Wettbewerb der Unfallkasse RLP und des Landesfeuerwehrverbandes RLP gefragt. Was tun Bambini- und Jugendfeuerwehren für ein gutes Miteinander während der Corona-Pandemie, in Zeiten, in denen keine gemeinsamen Gruppenstunden stattfinden können? Gute Ideen und Konzepte können bis 28. Februar 2021 eingereicht werden.
Schulleitungen oder Lehrkräfte, die in der Schule Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen anordnen oder umsetzen, können sich dabei auf die Haftungsfreistellung durch die gesetzliche Unfallversicherung verlassen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.
Weitere Informationen lesen Sie hier
Derzeit erhalten wir vermehrt Anfragen zum Gebrauch von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB). Hintergrund dieser Anfragen ist die Sorge, dass das Tragen von MNB der Gesundheit schaden könnte. Hierzu erklärt der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Folgendes: „Den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen liegen aktuell keine Informationen vor, die belegen, dass das Tragen einer MNB aus textilem Gewebe die Atmung in einem gesundheitsgefährdenden Maße beeinträchtigt oder eine so genannte 'CO2-Vergiftung' auslösen könnte.
Weitere Fakten zum Thema Mund-Nase-Bedeckungen finden Sie hier
In Herbst und Winter sind Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende besonders schlecht zu erkennen. Vor allem Schulkinder sind im Straßenverkehr bei Dämmerlicht oder in der Dunkelheit gefährdet. Damit Kinder und Erwachsene auch unter schwierigen Witterungsbedingungen deutlich wahrgenommen werden, sollten sie gut sichtbar gekleidet sein. Hier geht es zu
Empfehlungen der Unfallkasse
Aufgrund der Corona-Pandemie bietet die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ihren Versicherten eine kostenfreie telefonische Beratung für Krisen- und Stresssituationen an. Unsere Psychologinnen hören Ihnen zu und beraten Sie vertraulich.
Unter der Telefonnummer 02632 960-4140 sind sie erreichbar.
Weitere Informationen zum Beratungstelefon finden Sie hier:
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