Neues Präventionsprodukt der Unfallkasse Rheinland-Pfalz bringt Schwung in den Arbeitstag
Sie suchen den Ausgleich zum überwiegend sitzenden Job? Sie möchten mit Entspannungsübungen nach einem langen Arbeitstag runterfahren? Sie wünschen sich Übungen, um den Zusammenhalt des Teams zu stärken?
Die Kartensammlung „Bewegung to go“ der Unfallkasse Rheinland-Pfalz bietet mit 62 Übungen für Einzelpersonen und Teams vielfältige Möglichkeiten. Hiermit kann Bewegung überall und jederzeit stattfinden. Antriebslosigkeit wird reduziert und wir bekommen gute Laune, denn Bewegung sorgt für Glücksgefühle. Kleine Übungen im Alltag machen bereits einen Unterschied.
Weitere Informationen gibt es in der ampel.
Die gelebte Kultur spielt in Unternehmen eine wichtige Rolle – bei der Entstehung von Unfällen ebenso wie bei der Prävention. Sie beeinflusst die Stimmung im Unternehmen und das Verhalten der Beschäftigten. Dennoch fällt es schwer, die Kultur zu greifen oder gar zu messen. Doch damit ist nun Schluss!
Der neue Kurz-Check zur Kultur der Prävention bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit, sich einen genauen Überblick über Ihre persönliche Einschätzung zu verschaffen. Weiterführend bietet der Kurz-Check für Betriebe und Einrichtungen Führungskräften eine simple Möglichkeit, ein Stimmungsbild ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzufangen.
Gleichzeitig eröffnet Ihnen eine neue Website ein umfangreiches Informationsangebot zur Kampagne zur Kultur der Prävention.
"Jetzt gilt es, auf der betrieblichen Ebene gemeinsam für noch mehr Sicherheit und Gesundheit Sorge zu tragen“, macht Manfred Breitbach, Geschäftsführer der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, deutlich.
Kinder sollen in einer geschützten Umgebung lernen und spielen. Dafür sorgt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. Falls doch etwas passiert? In diesen Fällen greift die Schülerunfallversicherung. So auch in Rheinland-Pfalz, wo rund 840.000 Kitakinder, Schülerinnen, Schüler und Studierende bei der UK RLP gesetzlich unfallversichert sind. Wir sind für sie da, schon bevor etwas passiert. Und das seit 50 Jahren. Wie vielseitig die Schülerunfallversicherung ist, erfahren Sie in unserer ampel.
Im Zusammenhang mit COVID-19 steigen bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) und deren Dachverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Anzeigenzahlen auf Verdacht einer Berufskrankheit sowie die Arbeitsunfallmeldungen. Das geht aus Sondererhebungen für das Jahr 2020 und die Monate Januar und Februar 2021 hervor.
Aktivitäten im Freien erfreuen sich derzeit großer Beliebtheit. Viele Menschen wandern, gehen spazieren oder fahren Fahrrad. Allerdings besteht bei diesen Betätigungen vor allem in der Zeit von April bis Oktober die Gefahr eines Zeckenstiches. Sie sind an sich nicht gefährlich, jedoch potenzielle Wirte für Bakterien und Viren, die bei Menschen ernsthafte Infektionskrankheiten hervorrufen können. Hierzu gehört neben der Frühsommer-Meningitis (FSME) vor allem auch die Lyme-Borreliose.
Was also tun, damit es nicht zu einem Zeckenstich kommt? Und was ist beim Entfernen einer Zecke in Pandemiezeiten zu beachten?
Mehr erfahren Sie hier.
Aufgrund der Corona-Pandemie bietet die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ihren Versicherten eine kostenfreie telefonische Beratung für Krisen- und Stresssituationen an. Unsere Psychologinnen hören Ihnen zu und beraten Sie vertraulich.
Unter der Telefonnummer 02632 960-4140 sind sie erreichbar.
Weitere Informationen zum Beratungstelefon finden Sie hier:
Welche Personalverantwortung habe ich als Bürgermeister? Wer unterstützt mich, um meiner Verantwortung nachzukommen? Das Amt des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin wirft viele Fragen auf. Antworten und zahlreiche Hinweise für die praktische Umsetzung von Sicherheit und Gesundheit liefert das neue ABC des Arbeitsschutzes für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, das die Unfallkasse Rheinland-Pfalz zusammengestellt hat. Zu den ersten Besuchern der Website zählt Lahnsteins Oberbürgermeister Peter Labonte, Vorstandsvorsitzender der UK RLP.
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 15.12.2020 ordnungsgemäß und unter Beachtung der formellen Vorschriften beschlossen,
Außerkraftsetzungen und Inkraftsetzungen von Unfallverhütungsvorschriften bedürfen gem. § 15 Abs. 4 S. 1 i.V.m. Satz 3 SGB VII der Genehmigung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz (MSAGD) als zuständige oberste Landesbehörde.
Das MSAGD hat auf Antrag der Unfallkasse Rheinland-Pfalz die Außerkraftsetzungen / Inkraftsetzungen der o.g. Unfallverhütungsvorschriften – Az.: 3042-0001-0601 627 - genehmigt.
Die genehmigten Außerkraftsetzungen / Inkraftsetzungen der o.g. Unfallverhütungsvorschriften werden hiermit nach Maßgabe der §§ 37, 46 Abs. 3 der Satzung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz öffentlich bekannt gemacht.
Der Geschäftsführer
Manfred Breitbach
Direktor
Die unfassbare Amokfahrt am 1. Dezember in Trier hat bei uns allen tiefes Entsetzen und Trauer ausgelöst. Ersthelfenden und allen weiteren betroffenen Personen bieten wir montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr psychosoziale Unterstützung über die Notfall-Hotline 0800 001 0218 oder per E-Mail an:
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