Das Referat „Gesundheit im Betrieb“ der UK RLP-Abteilung Prävention und die Abteilung Wirtschaftspsychologie der Universität nehmen sich dafür das „Arbeiten 4.0“ vor, um zusammen der Frage nachzugehen, was genau Mitgliedsbetriebe der Unfallkasse in der sich immer schneller verändernden Arbeitswelt für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen brauchen.
Praktisch, schnell und schon ab 14 Jahren ist der Fahrspaß erlaubt: E-Scooter sind bei jungen Menschen besonders beliebt. Was Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bei der Nutzung von E-Scootern im Zusammenhang mit dem Schulbesuch beachten müssen, erläutert eine neue DGUV-Information.
Während 2021 der erste Raumfahrttourismus stattfand, ist es im Jahr 2022 für Menschen mit Behinderungen immer noch nahezu unmöglich, selbstbestimmt zu reisen. Sabrina Busch berichtet im neuesten Artikel unseres Online-Magazins ampel digital aus ihrer Perspektive einer Betroffenen.
Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer für jedes zugehörige Unternehmen. Anlass ist das Onlinezugangsgesetz (OZG).
„Arbeit & Gesundheit“ 3/2022
Das sind die aktuellen Themen:
Joachim Rodenkirch ist neuer Vorstandsvorsitzender der Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP). Das beschloss der Vorstand in seiner jüngsten Sitzung im Seehotel Maria Laach. Rodenkirch ist seit 2009 Bürgermeister der Stadt Wittlich. Gemeinsam mit der Vertretersammlung bildet der Vorstand die Selbstverwaltung der UK RLP. Die Vertretungen der Arbeitgebenden und der Versicherten werden durch die Sozialwahlen bestimmt. Im neuen Ehrenamt bringt Rodenkirch die Interessen der Arbeitgebenden ein. Alternierender Vorsitzender ist Volker Euskirchen, Vertreter der Versicherten.
In Vertretung für die Versicherten gehören Rebecca Liebig als Vorsitzende und Landrat Frank Puchtler als derzeit alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung an.
Anlässlich der Neuwahl verabschiedete der Vorstand den langjährigen alternierenden Vorsitzenden Peter Labonte in den wohlverdienten Ruhestand. Der ehemalige Lahnsteiner Oberbürgermeister war seit 1999 im Vorstand der UK RLP aktiv, nachdem er bereits seit 1996 Mitglied war.
Unter dem Motto „Wir für uns – es geht nur gemeinsam!“ hat das Statistische Landesamt in Kooperation mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz in einem gut zweijährigen Prozess erfolgreich ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) erarbeitet und mit Leben gefüllt. „Ziel der Kooperation mit der Unfallkasse war es, bisherige gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen im Statistischen Landesamt fortzuführen und eng mit dem Arbeitsschutz zu verzahnen“, erläuterte Helin Dogan, Leiterin des Referats Gesundheit im Betrieb, die den Prozess leitete. Darauf aufbauend sollte ein systematisches und nachhaltiges BGM etabliert werden.
Wie Betriebliches Gesundheitsmanagement nachhaltig im Unternehmen etabliert werden kann, erfahren Sie in unserer ampel.
Unter dem Motto „Ausgezeichnet: Sicherheit & Gesundheit“ startet die UK RLP den Wettbewerb jetzt wieder neu – mit deutlich erweiterten Teilnahmebedingungen: Wie gehabt können eigenständig entwickelte innovative Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit eingereicht werden.
Neu ist, dass es keine Bewerbungsfristen mehr gibt. Weitere Informationen zum Präventionspreis finden Sie in dieser News sowie auf unserer Seite zum Präventionspreis, auf der Sie auch zum Bewerbungsformular gelangen:
Zum 20. März 2022 ist eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 25. Mai 2022. Demnach sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in einem Hygienekonzept selbst festlegen, welche Maßnahmen künftig in ihrem Betrieb umgesetzt werden müssen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten vor einer Infektion mit Corona-Viren zu schützen.
Hier geht es zu weiteren Infos und Hinweisen zu Infektionsschutzmaßnahmen:
Wer den Verdacht hat, sich bei der Arbeit oder in der Schule mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angesteckt zu haben, und typische Symptome einer Erkrankung an COVID-19 zeigt, muss die Infektion mit einem PCR-Test prüfen und dokumentieren lassen. Darauf weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hin. Nur ein positives Ergebnis mit einem PCR-Test gilt als Nachweis, dass es sich bei einer Erkrankung um COVID-19 handelt.
Fast jeder zweite Jugendliche zwischen zehn und vierzehn Jahren, der 2019 im Straßenverkehr verunglückte, war mit dem Fahrrad unterwegs. Das zeigt eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes. Häufigste Unfallursache: falsches Verhalten, Unsicherheit. Damit sich das ändert, initiierten die Landesverkehrswacht (LVW), das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW), das Pädagogische Landesinstitut (PLI) und die Unfallkasse (UK RLP) in Rheinland-Pfalz gemeinsam ein neues Angebot für die Verkehrserziehung in rheinland-pfälzischen Schulen: „Radel rum“ wurde jetzt als Pilotprojekt gestartet.
Hier geht's zum Radel-rum-Pilotprojekt
Trotz aller Schutzmaßnahmen kommt es bei den Einsätzen der Feuerwehren immer wieder zu schweren Unfällen, bei denen die Einsatzkräfte verletzt oder getötet werden. Für ihre finanzielle Sicherheit ist nach einem Arbeitsunfall gesorgt.
Die Vertreterversammlung der UK RLP hat jetzt zudem beschlossen, die einmaligen Mehrleistungen im Falle eines gesetzlich unfallversicherten Todesfalls zu erhöhen. Manfred Breitbach erläutert Einzelheiten.
Wer ehrenamtlich geflüchteten Menschen helfen will, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune oder einer lokalen Organisation melden. Denn nur bei Einsätzen im Auftrag der Kommune oder einer Organisation ist der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben. Im Fall eines Unfalls erhalten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dann Leistungen nach dem SGB VII. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.
Weiterführende Informationen einzelner Unfallversicherungsträger:
https://www.dguv.de/de/ihr_partner/ehrenamt/index.jsp
Weiterführende Informationen zum Thema Geflüchtete:
https://www.dguv.de/fluechtlinge/index.jsp
Informationen Flüchtlingshilfe:
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz
Die zunehmende Zahl der Covid-19-Infektionen von Schülerinnen, Schülern und Kita-Kindern wirft viele Fragen auf. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP), Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung des Landes, hat die wichtigsten Informationen gebündelt und liefert Antworten auf häufige Fragen. So auch auf die Frage, wann und wie eine Infektion gemeldet werden muss.
Wer andere Menschen in einer Gefahrensituation vor Schäden bewahren will und dabei selber zu Schaden kommt, ist gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für die vielen Helferinnen und Helfer in der aktuellen Flutkatastrophe. Hierzu zählen insbesondere Nothelferinnen und Nothelfer aber auch die Rettungskräfte der Hilfeleistungsunternehmen, die bei der Katastrophen- oder auch in der Nachbarschaftshilfe aktiv sind und dabei verletzt oder traumatisiert werden.
Ansprechpartner für Ersthelfende in der Flutkatastrophe sind die Unfallkassen der betroffenen Bundesländer. Betroffene können sich auf der folgenden Seite umfassend informieren.
Aufgrund der Corona-Pandemie bietet die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ihren Versicherten eine kostenfreie telefonische Beratung für Krisen- und Stresssituationen an. Unsere Psychologinnen hören Ihnen zu und beraten Sie vertraulich.
Unter der Telefonnummer 02632 960-4140 sind sie erreichbar.
Weitere Informationen zum Beratungstelefon finden Sie hier:
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