Taxischein für Kitas, Schulen und Hochschulen
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz erstattet dem Taxiunternehmen nach dem Transport eines verletzten Kindes den Fahrpreis, wenn das komplett ausgefüllte Formular eingereicht wird.
Dieser Fahrauftrag darf nicht genutzt werden für:
• Fahrten zur nachgehenden ärztlichen Betreuung
• Tägliche Fahrten zur Kindertagesstätte
• Erkrankungen ohne Unfallereignis z. B. Übelkeit, Fieber, Bauchschmerzen, Schwindel, Zahnschmerzen, etc.
Taxischein für Kitas
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Taxischein für Schulen
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Taxischein für Hochschulen
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