Wenn am 26. September 2021 die 20. Bundestagswahl stattfindet, sind Bürgerinnen und Bürger, die die Kommunen ehrenamtlich bei der Ausrichtung einer Wahl unterstützen, dabei gesetzlich unfallversichert. Kommt es bei der ehrenamtlichen Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin zu einem Unfall, übernimmt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und wenn nötig auch für eine Rente.
Versichert sind zum Beispiel folgende Tätigkeiten der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer:
Welche Aspekte bei der Organisation und Einrichtung der Wahllokale und am Wahltag – insbesondere mit Blick auf die Corona-Pandemie – zu berücksichtigen sind, hat die Unfallkasse Rheinland-Pfalz in einem Informationsblatt zusammengefasst.