Bitte wählen Sie den für Sie zutreffenden Antrag aus.
Bitte beachten Sie die Handlungshilfen zur Ersten Hilfe, die im Umfeld der Corona-Virus-Pandemie überarbeitet wurden. Die Fortbildungsfrist für Ersthelfende wird pandemiebedingt auf 3 Jahre berücksichtigt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Kostenzusagen behalten solange ihre Gültigkeit, bis die genehmigten Schulungen durchgeführt wurden.