Für die Dienstherrinnen und Dienstherren in Rheinland-Pfalz besteht die Pflicht alle Dienstunfälle ihrer Beamtinnen und Beamten an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu melden.
Die Unfallkasse unterstützt das Land bei der Umsetzung dieser Meldepflicht, indem sie die gemeldeten Daten sammelt, entsprechend aufbereitet und über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) an die Europäische Union weiterleitet (§ 59 a Landesbeamtenversorgungsgesetz - LBeamtVG).
Was ist zu melden?
Die Meldepflicht besteht für alle Arten des Beamtenverhältnisses.
Ausgenommen sind Dienstunfälle von Beamtinnen und Beamten
Name und Anschrift der Beamtin oder des Beamten werden bei dieser statistischen Meldung nicht angegeben. Sie umfasst neben den Daten des Arbeitgebenden oder Dienstherrn die Verletzung, den Dienstunfähigkeitszeitraum und Informationen zum Unfallhergang bzw. Arbeitsplatz.
Wann sollte die Meldung erfolgen?
Die Dienstunfalldaten sind uns nach Möglichkeit
zu melden.
Wie erfolgt die Meldung?
Hinweis: Im Extranet gehen Sie bitte nicht auf „Unfallanzeige online“, sondern in der Menüleiste auf die Dienstunfallmeldung. Sie benötigen zur Eurostat-Meldung eines Dienstunfalles keinen Zugangscode.
Bitte nutzen Sie diesen Meldebogen nicht für die Anzeige eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit!
Diese finden Sie hier.