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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Taxischein

Taxischein für Kitas, Schulen und Hochschulen

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz erstattet dem Taxiunternehmen nach dem Transport eines verletzten Kindes den Fahrpreis, wenn das komplett ausgefüllte Formular eingereicht wird. 

Dieser Fahrauftrag darf nicht genutzt werden für:
• Fahrten zur nachgehenden ärztlichen Betreuung
• Tägliche Fahrten zur Kindertagesstätte
• Erkrankungen ohne Unfallereignis z. B. Übelkeit, Fieber, Bauchschmerzen, Schwindel, Zahnschmerzen, etc.

Taxischein für Kitas

PDF 125 KB

Taxischein für Schulen

PDF 124 KB

Taxischein für Hochschulen

PDF 144 KB