Informationen und Regelungen
Bei der Unfallkasse sind ehrenamtliche und hauptamtliche Kräfte der Hilfeleistungsunternehmen gesetzlich unfallversichert.
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz betreut die Angestellten sowie die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgender Hilfeleistungsunternehmen:
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auch auf Tätigkeiten während eines Einsatzes im Ausland.
Das Tätigkeitsspektrum ist breit gefächert. Neben akuten Einsätzen bei Unfällen, allgemeinen Gefahrenlagen (z. B. Hochwasser) und Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben) werden reguläre Dienstleistungen, z. B. im Kranken- und Rettungstransport, bei Großveranstaltungen und bei der Überwachung von Badegewässern, erbracht.
Entsprechend vielfältig können die Belastungen und Gefährdungen im Hilfeleistungsunternehmen sein.
Für die Hilfeleistungsunternehmen sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse. Diese und weitere Regelungen finden Sie auf der Suchseite der DGUV.