Straße und Verkehr – Informationen und Regelungen
Planen, Bauen, Unterhalten ... So vielfältig wie die Tätigkeiten sind die damit verbundenen Gefährdungen, insbesondere wenn in unmittelbarer Verkehrsnähe gearbeitet wird. Arbeits- und Gesundheitsschutz bedeutet, das Restrisiko bei vertretbarem Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Die Betreuung der Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen erfolgt in Rheinland-Pfalz durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus sind im innerörtlichen Bereich die jeweiligen Gemeinden zuständig. Ob Winterdienst, Grünpflegearbeiten, Reinigungs- und Unterhaltungsmaßnahmen – auch an Brücken, Entwässerungsanlagen, Beschilderungen: Das Ziel, die Befahrbarkeit der Straßen zu gewährleisten, erfordert vielfältige Tätigkeiten. Dazu kommen Instandhaltungsarbeiten an den eigenen Fahrzeugen und Geräten.
Was im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu berücksichtigen ist, darüber geben staatliche Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz und sonstige Rechtsquellen Auskunft.
Speziell für die Tätigkeiten rund um den Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienst sind z. B. diese Regelungen auf der Seite der DGUV interessant:
- Straßenbetrieb – Straßenunterhaltung, DGUV Regel 114-016 (bisher GUV-R 2108)
- Fahrzeuge, DGUV Vorschrift 71 (bisher GUV-V D 29)
Die rheinland-pfälzische Ausgabe können Sie unter bestellung@ukrlp.de bestellen. - Fahrzeug-Instandhaltung, DGUV Regel 109-009 (bisher GUV-R 157)
- Warnkleidung, DGUV Information 212-016 (bisher GUV-I 8591)
- Gefahrstoffe auf Bauhöfen im öffentlichen Dienst, DGUV Information 213-030 (bisher GUV-I 8561)
- Benutzung von Gehörschutz, DGUV Regel 112-194 (bisher GUV-R 194)
- Empfehlung zur Benutzung von Gehörschützern durch Fahrzeugführer bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, DGUV Information 212-673 (bisher GUV-I 673)
Grundsätzliche Anforderungen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz finden sich im Arbeitsschutzgesetz mit den dazugehörigen Verordnungen, z. B.
- Betriebssicherheitsverordnung,
- Arbeitsstättenverordnung,
- Baustellenverordnung,
- Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“.