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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Straße & Verkehr

Straße und Verkehr – Informationen und Regelungen

Straßenschild Höchstgeschwindigkeit 130 km/h

Planen, Bauen, Unterhalten ... So vielfältig wie die Tätigkeiten sind die damit verbundenen Gefährdungen, insbesondere wenn in unmittelbarer Verkehrsnähe gearbeitet wird. Arbeits- und Gesundheitsschutz bedeutet, das Restrisiko bei vertretbarem Aufwand so gering wie möglich zu halten.

Die Betreuung der Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen erfolgt in Rheinland-Pfalz durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus sind im innerörtlichen Bereich die jeweiligen Gemeinden zuständig. Ob Winterdienst, Grünpflegearbeiten, Reinigungs- und Unterhaltungsmaßnahmen – auch an Brücken, Entwässerungsanlagen, Beschilderungen: Das Ziel, die Befahrbarkeit der Straßen zu gewährleisten, erfordert vielfältige Tätigkeiten. Dazu kommen Instandhaltungsarbeiten an den eigenen Fahrzeugen und Geräten.

Was im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu berücksichtigen ist, darüber geben staatliche Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz und sonstige Rechtsquellen Auskunft.

Speziell für die Tätigkeiten rund um den Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienst sind z. B. diese Regelungen auf der Seite der DGUV interessant:

Grundsätzliche Anforderungen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz finden sich im Arbeitsschutzgesetz mit den dazugehörigen Verordnungen, z. B.

  • Betriebssicherheitsverordnung,
  • Arbeitsstättenverordnung,
  • Baustellenverordnung,
  • Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“.