Informationen und Regelungen
Planen, Bauen, Unterhalten ... So vielfältig wie die Tätigkeiten sind die damit verbundenen Gefährdungen, insbesondere wenn in unmittelbarer Verkehrsnähe gearbeitet wird.
Arbeits- und Gesundheitsschutz bedeutet, das Restrisiko bei vertretbarem Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Die Betreuung der Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen erfolgt in Rheinland-Pfalz durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz.
Darüber hinaus sind im innerörtlichen Bereich die jeweiligen Gemeinden zuständig.
Ob Winterdienst, Grünpflegearbeiten, Reinigungs- und Unterhaltungsmaßnahmen – auch an Brücken, Entwässerungsanlagen, Beschilderungen: Das Ziel, die Befahrbarkeit der Straßen zu gewährleisten, erfordert vielfältige Tätigkeiten. Dazu kommen Instandhaltungsarbeiten an den eigenen Fahrzeugen und Geräten.
Was im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu berücksichtigen ist, darüber geben staatliche Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz und sonstige Rechtsquellen Auskunft.
Grundsätzliche Anforderungen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz finden sich im Arbeitsschutzgesetz mit den dazugehörigen Verordnungen, z. B.
Speziell für die Tätigkeiten rund um den Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienst sind z. B. diese Regelungen auf der Seite der DGUV interessant: