In diesen Zeiten können regelmäßige Corona-Selbsttests den Schulbetrieb sicherer machen. Schülerinnen und Schüler dürfen in Rheinland-Pfalz nur noch am Unterricht in der Schule teilnehmen, wenn sie zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet wurden. In den Schulen findet dafür ergänzend zu den bisherigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zweimal wöchentlich ein Selbsttest statt. Wie diese Tests sicher organisiert werden können, ist im Testkonzept https://corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schulen/ des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz beschrieben.
Parallel hierzu wurden unter anderem auch in Abstimmung mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz Antworten auf Fragen rund um die Selbsttests an Schulen erarbeitet.
Auf diesem Weg möchte die gesetzliche Unfallversicherung dazu beitragen, dass Sicherheit und Gesundheit in der Schule gewährleistet bleiben.
Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Abteilung Prävention der Unfallkasse Rheinland-Pfalz helfen Schulen und Schulträgern gerne weiter:
Telefon: 02632 960-1620, E-Mail: praevention(at)ukrlp.de