Leben und Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie werfen viele Fragen auf.
In Anlehnung an das betriebliche Maßnahmenkonzept des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter dem Titel „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ bieten wir an dieser Stelle Informationen und Antworten zu häufigen Fragen und Unsicherheiten. Diese Veröffentlichungen werden durch neue Erkenntnisse und weiter eingehende Fragestellungen ergänzt und aktualisiert.
In diesem Sinne: Erhalten Sie Ihre Arbeit und Ihre Gesundheit!
Die aktuelle Version der BMAS-Arbeitsschutzstandards finden Sie hier.
Nutzen Sie die Themennavigation, um schnell Fragen und Antworten zum gewünschten Themenbereich zu finden:
Es gibt derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen auf anderem Wege, etwa über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel oder durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert haben. Auch für andere Corona-Viren sind keine Berichte über Infektionen durch Lebensmittel oder den Kontakt mit trockenen Oberflächen bekannt.
Übertragungen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, sind allerdings durch Schmierinfektionen denkbar. Aufgrund der relativ geringen Stabilität von Coronaviren in der Umwelt ist dies aber nur in einem kurzen Zeitraum nach der Kontamination wahrscheinlich.
Quelle: https://www.ukh.de/informationen/infos-zu-corona/haeufige-fragen/#c6258
Für Arbeitsplätze, an denen bereits ein Hautschutzplan aufgrund von Hautgefährdungen oder Hygienevorschriften vorhanden ist, sind die dort festgelegten Maßnahmen weiterhin zu beachten und keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.
Für Personen, die sonst keine Tätigkeiten mit erhöhter Hautbelastung ausüben, kann sich infolge der zusätzlichen Hygienemaßnahmen der Pflegebedarf der Hände erhöhen. Häufiges Händewaschen, die Händedesinfektion und das Tragen von Handschuhen belasten die Haut. Die konsequente Anwendung von Hautpflegemitteln zur Regeneration der Hautbarriere und Vermeidung von Hautveränderungen ist deshalb sehr wichtig.
Cremen Sie sich nach jedem Händewaschen/Desinfizieren die Hände. Für das Eincremen nach der Arbeit sind fetthaltige Cremes zu empfehlen. Nutzen Sie dafür Produkte ohne Duftstoffe.
Tipp: Denken Sie beim Eincremen an Fingerkuppen, Nagelfalz und Fingerzwischenräume!
Werden Einmalhandschuhe verwendet, beachten Sie folgendes:
Die Anwendung von Hautschutz- oder Hautpflegemitteln unter Einmalhandschuhen wird nicht empfohlen, da für eine Schutzwirkung (Verringerung der Hautquellung, bzw. des Schwitzens) bisher keine überzeugenden Wirksamkeitsnachweise vorliegen. Zudem kann je nach Zubereitungsform das Aufquellen der Haut unter dem Handschuh und das Herauslösen von Handschuhinhaltsstoffen gefördert werden.
Quelle: https://www.ukh.de/informationen/infos-zu-corona/haeufige-fragen/#c6258
Hier hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein Merkblatt veröffentlicht, auf das an dieser Stelle verwiesen wird:
Setzen Sie die Maske so auf, dass sie Mund und Nase bedeckt. An den Rändern sollte sie möglichst eng sitzen. Beim Aufsetzen der Maske sollten Sie die Innenseite der Maske nicht mit den Händen berühren, um sie nicht mit Viren zu kontaminieren. Am besten setzen Sie die Maske nur mit frisch gewaschenen Fingern auf.
Wenn die Maske feucht geworden ist (z. B. durch die Atemluft), entsorgen Sie sie über den Hausmüll in einem geschlossenen Müllbeutel. Die Außenseite der Maske kann durch Erreger kontaminiert sein. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Hände die Außenseite nicht berühren – insbesondere beim Ausziehen. Waschen Sie sich gründlich die Hände, sobald Sie die Maske abgelegt haben – mindestens für 20-30 Sekunden und mit Seife.
Wir müssen Abstand halten, um das Corona-Virus einzudämmen. Das ist uns im Kopf klar. Warum fühlen wir uns damit aber oft unwohl? Was kann man als Führungskraft im Team gegen das Unwohlsein tun?
Man kann sich unwohl fühlen, weil man denkt, man dürfe keinen sozialen Kontakt haben. Das ist ein Irrtum: es geht um die räumliche Distanzierung, nicht um die soziale. Im psychologischen Sinne dürfen und sollen wir weiterhin soziale Kontakte und Umgangsformen pflegen, nur angepasst auf die räumlichen Beschränkungen und Distanzen.
Aktuell leisten zur Kontaktpflege alle virtuellen Medien eine gute Möglichkeit. Halten sie darüber mit Ihrem Team Kontakt und ermuntern Sie als Führungskraft ihr Team im Homeoffice, die virtuellen Kanäle auch für das Türrahmengespräch zwischendurch zu nutzen.
Im Kundenkontakt kann man sich aus Angst vor einer möglichen Ansteckung unwohl fühlen, falls doch jemand zu nahekommt. Hier ist es wichtig, dass Sie als Führungskraft für klare, deutlich sichtbare Abstandsregelungen sorgen, möglichst durch räumliche Trennung wie z.B. durch Schutzscheiben (siehe weitere FAQ). Ermuntern Sie Ihr Team, Kunden oder Bürger freundlich, aber bestimmt auf die geltenden Regelungen hinzuweisen.
Auch die Mund-Nasen-Bedeckung kann zu Unwohlsein führen. Wie bei der persönlichen Schutzausrüstung ist es wichtig, dass die Mund-Nase-Bedeckung einfach handzuhaben ist, gut sitzt und am besten den persönlichen Geschmack trifft. Wenn die Mund-Nasen-Bedeckung modisch gefällt, trägt man sie lieber. Falls Sie für Ihr Team für ein einheitliches Bild an MNB sorgen wollen, achten Sie auf eine Auswahl an verschiedenen Größen und modischen Varianten.
Wundern Sie sich nicht, dass diese neue Form des sozialen Kontaktes – virtuell oder mit einer MNB – anstrengend ist. Uns fehlen wichtige Informationen, die wir sonst über die Mimik bekommen oder nonverbal erhalten. Wir müssen uns also mehr anstrengen, um den Anderen zu verstehen oder einschätzen zu können. Sorgen Sie daher für ausreichend Erholungszeiten für sich und Ihr Team - ob im Kundenkontakt oder im Online-Meeting.
Gerade in außergewöhnlichen Zeiten ist es wichtig, dass Führungskräfte regelmäßig und zeitnah die psychische Belastung in ihrem Team erfassen und Maßnahmen ableiten. Als Methode der Wahl zur Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastung“ empfehlen wir, dies in Einzel- oder Teamgesprächen zu tun (Umsetzung Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung).
Wer mit der Methode der Ideen-Treffen vertraut ist, kann diese nutzen (https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/kmu/ideen-treffen/index.jsp oder www.dguv.de Webcode d125363), entweder unter Beachtung der entsprechenden Hygieneregeln in Präsenzform oder durchaus als virtuelle Besprechung.
Die klare Schrittfolge und ihre vorgegebenen Zeiten sorgen auch in diesen Zeiten für Struktur und Effizienz und dadurch zusätzlich für Sicherheit und Vertrautheit. Eine Stunde für die Teamgesundheit muss auch in extrem fordernden Zeiten möglich sein. Im Unterschied zu den Ideen-Treffen „in normalen Zeiten“ kann am Anfang des Treffens bewusst die Gefühlslage der Beschäftigten abgefragt und kurz die Situation zu Hause geschildert werden. Es sollte auch dafür ein klarer Zeitrahmen gesetzt werden. Das Signal: Jede Person soll zu Wort kommen und wissen, dass darum geht, dass alle ein Bild von der Situation des anderen bekommen, jedoch keine ausführlichen Problemschilderungen oder Negativszenarien erwünscht sind.
Wenn danach mit der Frage „Was läuft gut?“ gemäß der Ideen-Treffen gestartet wird, sollte der Blick wieder auf die Ressourcen und positiven Dinge gerichtet werden, die es auch in diesen Zeiten gibt. Generell vermitteln die Ideen-Treffen durch die gemeinsame Lösungssuche den Beteiligten das Gefühl von Wertschätzung, Selbstvertrauen und Kontrolle. Diese Aspekte sind aktuell besonders wichtig und ein weiterer positiver Effekt dieser Methode.
Jeder einzelne Mensch ist fähig, außergewöhnliche Belastungen zu ertragen. In der Zusammenarbeit in Teams können die Leistungsfähigkeit noch gesteigert und lange Arbeitsphasen ausgehalten werden.
In der nun beginnenden „neuen Normalität“ muss es aber auch heißen, so gut es geht wieder zu ausreichenden Erholungs- und Pausenzeiten zurückzukehren. Prüfen Sie die nächsten Arbeits- und Schichtpläne und planen Sie Pausen in den Arbeitstag ein. Halten Sie die Wochenenden frei bzw. sorgen Sie für Erholungstage am Stück, vergleichbar wie ein Wochenende. Schicken Sie auch „freiwillige Dauerleister“ in die Erholung. Die Gefahr, dass nach der Anspannung die Luft komplett raus ist und die verdrängte Erschöpfung ausbricht, ist groß. Und große Erschöpfungszustände können zu längeren Arbeitsausfällen führen.
Falls Sie Sorge haben, dass sich z.B. Kundinnen, Kunden oder Bürgerinnen bzw. Bürger über mögliche Wartezeiten oder längere Bearbeitungsprozesse ärgern, zeigen Sie dafür Verständnis. Machen Sie zugleich so transparent wie möglich, was für ein Arbeitspensum von Ihrem Team bereits geleistet wird. Denken Sie dabei an verschiedene Kommunikationswege wie Aushänge, digitale Anzeigen oder kurze Berichte in örtlichen Zeitungen. Dadurch stärken Sie Ihr Team, was wiederum die hohe Arbeitsintensität besser verarbeiten lässt.
Die Coronakrise kann bei vielen Beschäftigten Ängste erzeugen. Das ist in dieser Situation normal und sollte nicht unbeachtet gelassen werden. Als Führungskraft sollten Sie, wie auch sonst, nicht nur die Aufgaben und ihre Erledigung, sondern auch die Stimmung und psychische Verfassung Ihrer Mitarbeitenden im Blick haben. Wie Sie sich davon ein Bild verschaffen können, lesen Sie bspw. bei der Frage „Wie soll ich mich jetzt auch noch um psychische Belastung kümmern?“. Negative Gefühle und Gedanken können gut bewältigt werden, wenn darüber offen gesprochen werden kann. Nehmen Sie sich im Rahmen eines formalen Gespräches also bewusst auch Zeit dafür, zuzuhören. Allein damit signalisieren Sie ein offenes Ohr und Unterstützung, was wiederum ein nicht zu unterschätzendes Gefühl der Sicherheit und Kontrolle bei den Einzelnen hervorrufen kann. Nehmen Sie die Äußerungen ausreichend ernst, ohne Panik zu schüren. Eine angemessene Gelassenheit Ihrerseits dient als Vorbild und kann beruhigen. Lenken Sie das Gespräch bewusst auch auf positive Aspekte der Situation sowie auf bereits vorhandene Stärken. Machen Sie deutlich, dass dies eine Ausnahmesituation ist, die vorübergehen wird und fokussieren Sie die Aufmerksamkeit auf die Dinge, die jeder tun kann, etwa wie die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. Genauere Hinweise dazu finden Sie in weiteren FAQ.
Schwierige Gesprächssituationen mit Kundinnen und Kunden sind eine psychische Belastung, die potenziell gesundheitsgefährdend sein kann. Von daher sollte diese Belastung in der aktuellen Gefährdungsbeurteilung ebenso aufgegriffen werden wie andere Belastungen und Gefährdungen, um Maßnahmen ableiten und umsetzen zu können. Bedingt durch die besonderen Rahmenbedingungen des Kundenkontakts in Zeiten der Pandemie sind alle Beteiligten mit neuen und zusätzliche Herausforderungen konfrontiert. Beispielsweise können aktuell notwendige Einschränkungen des Kundenverkehrs durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen wie Wartezonen, Beschilderungen und Abstandsregelungen, je nach Situation der Kundin oder des Kunden, zusätzlich ärger- sowie aggressionsauslösend und -fördernd sein.
In diesem Bewusstsein sollte darauf geachtet werden, dass Mitarbeitende bestimmt, aber geduldig und offen mit schwierigen Kundeninnen und Kunden umgehen, indem sie sich ausreichend Zeit für Erklärungen nehmen und wertschätzend kommunizieren. Idealerweise werden die Mitarbeitenden auf diese Situation vorbereitet. Zudem sollten aktuelle Verfahrensweisen im Betrieb transparent vereinbart und extern passend kommuniziert werden, sodass es nicht zu Missverständnissen oder Unklarheiten kommen kann. Es ist also wichtig, organisatorische und personelle Aspekte im Blick zu behalten.
Wird eine Kundin oder ein Kunde dennoch beleidigend, grenzverletzend oder übergriffig, so ist es wichtig, ruhig zu bleiben und sich Unterstützung bei Kolleginnen und Kollegen in der Nähe zu suchen. Wenn die Situation auch dann nicht deeskaliert werden kann, sollte entsprechend einem vorher festgelegten Ablaufplan die Vorgesetzte oder der Vorgesetze, in Extremsituationen auch die Polizei, hinzugezogen werden.
Quelle: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/pdf/Bueroarbeit.html
Quelle: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/sich-und-andere-schuetzen.html
Wie wird desinfiziert?
Wenn eine Desinfektion von Flächen als notwendig erachtet wird, sollte diese als Wischdesinfektion durchgeführt werden. Sprühen, d. h. desinfizieren ohne mechanische Einwirkung ist weniger effektiv und aus Arbeitsschutzgründen bedenklich. Das Desinfektionsmittel muss eine Wirksamkeit gegen behüllte Viren - "mindestens begrenzt viruzid" aufweisen. Die Anwendung von alkoholbasierten Produkten ist aus Brand- und Explosionsschutzgründen auf kleine Flächen beschränkt.
Konkret ist wie folgt vorzugehen:
Diese Empfehlungen sind Auszüge aus Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/FAQ/FAQ-18.html
Aufgrund des Übertragungsweges werden berufsbedingte Infektionsrisiken mit SARS-CoV-2 am ehesten bei Tätigkeiten mit infizierten Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen oder bei deren Transport gesehen. Weiterhin kann ein berufsbedingtes Infektionsrisiko in Laboratorien bestehen, in denen z. B. Verdachtsproben auf Erreger untersucht werden.
Welche Schutzmaßnahmen bei beruflichen Tätigkeiten mit möglichem Kontakt zu SARS-CoV-2 im Gesundheitswesen eine Rolle spielen, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zusammengestellt.
Folgende Schutzmaßnahmen werden insbesondere empfohlen:
Quelle: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/FAQ/FAQ-Biostoffverordnung_node.html
Dies sind insbesondere:
Aus der Information der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ergeben sich folgende Kernaussagen:
Quelle:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/FAQ/FAQ-18.html
Zitat: https://www.bghw.de/die-bghw/faq/faqs-rund-um-corona
Für besonders gefährdete Menschen ist es besonders wichtig, diese Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen.
Dazu zählen z. B. Personengruppen:
Nähere Infos: siehe Steckbrief zu SARS-CoV-2 des RKI,
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html
Siehe hierzu auch das Informationsblatt „Für Betriebe und Bauhöfe: Verhaltenstipps zum Umgang mit Coronarisiken“.
Mit Seife die Hände zu waschen, ist deutlich wirksamer als mit Wasser alleine, denn Waschsubstanzen lösen Schmutz und Mikroben von der Haut ab. Zudem neigt man dazu, bei Verwendung von Seife die Hände gründlicher einzureiben und abzuwaschen als ohne, was zur zusätzlichen mechanischen Entfernung von Keimen führt. Auch befinden sich bestimmte Keime im natürlichen Fettfilm der Haut und lassen sich mit Wasser alleine kaum entfernen.
Ist keine Seife vorhanden, sollte man dennoch auf das Händewaschen mit bloßem Wasser nicht verzichten. Denn auch mit Wasser alleine wird zumindest ein Teil der Erreger entfernt. Auch wenn die Verwendung von Seife die Wirksamkeit des Händewaschens deutlich steigert, ließ sich in Untersuchungen bereits durch das Händewaschen nur mit sauberem Wasser beispielsweise die Häufigkeit von Durchfallerkrankungen senken.
Quelle: https://www.ukh.de/informationen/infos-zu-corona/haeufige-fragen/#c6258
Zwingend erforderliche Treffen sollen möglichst kurz und in kleiner Runde in einem gut belüfteten Raum abgehalten werden.
Zu anderen Menschen soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden, auf Berührungen wie Händeschütteln soll verzichtet werden. Kann der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden, sollen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden.
Quelle: BzgA
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/sich-und-andere-schuetzen.html
Abläufe sind so zu organisieren, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben, beispielsweise durch Schichtarbeit und Pausenregelungen.
Wo dies möglich ist, sind bei Publikumsverkehr transparente Trennwände zu installieren.
Quelle: BzgA
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/sich-und-andere-schuetzen.html
Oberflächen, die ständig und von vielen Personen angefasst werden, etwa Haltestangen in öffentlichen Verkehrsmitteln, können kontaminiert sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass von dort Viren auf die Hände und anschießend auf die Schleimhäute des Mundes, der Nase oder der Augen übertragen werden können, ist dann höher als bei z.B. Postsendungen oder bei gemeinsam, von wenigen Personen genutzten Arbeitsmitteln.
Der direkte Kundenkontakt sollte möglichst vermieden werden. Sorgen Sie dafür, dass Kundinnen und Kunden grundsätzlich keinen Zugang zu den Betriebsgebäuden haben. Dort wo Kundenverkehr zwingend notwendig ist, müssen geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Dazu gehören Abstandsregelungen durch Beschilderung und Bodenaufkleber in den Wartezonen. Passen Sie die Öffnungszeiten so an, dass die Anwesenheit von Kundinnen und Kunden sich über den Tag verteilen kann.
Quelle: https://www.ukh.de/informationen/infos-zu-corona/haeufige-fragen/#c6258
Vermeiden Sie möglichst, dass Personen in Pausen zusammentreffen. Der Abstand zwischen zwei Personen sollte mindestens 1,5 m betragen. Dies kann z. B. durch das Auslassen von Stühlen oder durch das Durchführen von zeitlich gestaffelten Pausen erreicht werden. Bei unvermeidbaren Kontakten und insbesondere in Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicher eingehalten werde kann, sind Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung zu stellen und zu tragen. Aufgrund ihrer sehr begrenzten Wirksamkeit sind damit aber die Abstands-und Hygieneregeln nicht außer Kraft gesetzt und weiterhin bedeutsam.
Wenn vorhanden, ist das heimische Arbeitszimmer mit Schreibtisch und Bürostuhl der beste Platz zum Arbeiten.
Aber auch wenn der heimische Küchentisch als Lösung herhalten muss, können Beschäftigte die Arbeit sicher und entspannt gestalten. Hierzu die folgenden Tipps:
Quelle:
https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_1/details_1_385472.jsp
Wird für einen beschränkten Zeitraum Homeoffice empfohlen oder angeordnet, handelt es sich aus Arbeitsschutzsicht um mobile Arbeit. Sie ist abzugrenzen von der klassischen Form des Homeoffice, der Telearbeit. Telearbeit heißt: Der Arbeitgeber richtet im Privatbereich von Beschäftigten einen Arbeitsplatz mit der entsprechenden Ausstattung ein und regelt die Arbeit von zu Hause arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung. Hierfür macht die Arbeitsstättenverordnung entsprechende Vorgaben.
Unter mobiler Arbeit sind Tätigkeiten zu verstehen, die außerhalb der Arbeitsstätte unter Nutzung von stationären oder tragbaren Computern oder anderen Endgeräten stattfinden und nicht zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten fest vereinbart sind. Solche Tätigkeiten umfassen auch das kurzfristig angesetzte Arbeiten in der eigenen Wohnung. Bei der Möglichkeit, während der Corona-Krise für einen begrenzten Zeitraum im Homeoffice zu arbeiten, handelt es sich also, in der Regel, nicht um Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung, sondern um mobile Arbeit. Für mobile Arbeit gelten die allgemeinen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes, spezielle Regelungen wie bei der Telearbeit gibt es jedoch nicht.
In Ausnahmesituationen, wie jetzt im Rahmen der Coronakrise, kann mobiles Arbeiten auch über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden.
Quelle:
https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_1/details_1_385472.jsp
In Publikumsmedien wird immer wieder darauf verwiesen, dass Coronaviren bis zu neun Tagen auf Oberflächen überleben können. Eine nähere Betrachtung der Ergebnisse zeigt, dass die Angaben zur Überlebensfähigkeit von Coronaviren auf verschiedenen Oberflächen in einem weiten Bereich zwischen zwei Stunden und bis zu 9 Tagen schwanken. Wie lange Coronaviren auf Oberflächen überleben können, hängt wesentlich von der Menge an Flüssigkeit ab, in der sich die Viren befinden. Mit dem Berühren von Oberflächen mit den Händen wird nur sehr wenig Flüssigkeit auf die Oberfläche übertragen, was zusätzlich gegen ein längeres Überleben von Coronaviren auf Oberflächen spricht.
Dazu muss man wissen: Die Ergebnisse der zugrundeliegenden Studien basieren auf unterschiedlichen Untersuchungen. Teilweise wurden verschiedene Materialien mit Coronaviren kontaminiert und anschließend für unterschiedliche Zeiträume bebrütet. In anderen Studien wurden Oberflächen mit Viren kontaminiert und bei Raumtemperaturen trocknen gelassen. Ob die Viren nach den unterschiedlichen Zeiträumen noch infektiös waren, wurde nur an Zellkulturen ermittelt. Eine Übertragbarkeit dieser Studien auf reale Bedingungen ist nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Meist gar nicht in den Medien erwähnt wird zudem eine andere Studie: Sie hat eine mittlere Halbwertszeit von knapp einer Stunde für Coronaviren auf Kunststoff- und Stahloberflächen ermittelt.
Quelle: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/pdf/Baubranche.html
Im Prinzip ja. Wie SWR Aktuell berichtet, dürfen Autofahrerinnen und Autofahrer ihr Gesicht nach Angaben des Polizeipräsidiums Westpfalz aber nicht bis zur Unkenntlichkeit verhüllen. Denn laut Straßenverkehrsordnung müsse ein Autofahrer unter anderem auf Bildern der Verkehrsüberwachung identifizierbar sein. Kein Verstoß liege vor, wenn die Mund-Nasen-Bedeckung lediglich die Mund- und Nasenpartie verdecke und die weitere Erkennbarkeit von Augen und Stirn die Identifizierung des Fahrers ermögliche. Von einem Verstoß ist laut Polizei hingegen bei dem Verdacht auszugehen, dass ein Fahrer durch die Maske seine Identifizierung absichtlich verhindern oder erschweren will. Ein Verstoß gegen das Verhüllungsverbot könne mit 60 Euro Bußgeld geahndet werden.
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/faq-masken-100.html
Ersthelferinnen und Ersthelfer sollten aufgrund der besonderen Situation vom Betriebsarzt unterwiesen werden. Ersthelfende müssen immer darauf achten, sich selbst zu schützen. Klassische Beispiele sind die Absicherung einer Unfallstelle oder das Anziehen von Einmalhandschuhen bei der Versorgung von Wunden. Diese Regel gilt unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie. Momentan sollten Ersthelfende aufgrund des Corona-Virus aber besonders auf Maßnahmen des Eigenschutzes achten, zum Beispiel falls verfügbar Atemschutzmaske und Schutzbrille tragen. Dazu gehört außerdem: Abstand halten, wenn es möglich ist.
Wenn im Zuge einer Erste-Hilfe-Maßnahme eine Herz-Lungen-Wiederbelebung erforderlich ist, steht in erster Linie die Herzdruckmassage und – falls vorhanden – die Anwendung eines automatisierten externen Defibrillators (AED) oder auch einer Beatmungshilfe im Vordergrund.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) hat dazu die Information „Mutterschutz für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber“ veröffentlicht, in der es um die Beschäftigung schwangerer Frauen im Hinblick auf eine Ansteckung mit Coronavirus (SARS-CoV-2) geht.
https://sgdsued.rlp.de/de/themen/corona-sgd-sued-informiert/
Es liegt in der Natur der Sache, dass es immer Grenzfälle gibt, für die es keine abschließende Antwort geben kann. Vielmehr erfordert gerade diese Sondersituation von allen Verantwortlichen im Betrieb, allen Beschäftigten – sowie von allen Menschen auch im außerbetrieblichen Bereich – ein aufmerksames und besonnenes Handeln. Sowohl die Arbeitsschutzstandards als auch diese Antworten sollen helfen, das Restrisiko so gering wie möglich zu halten und trotzdem handlungsfähig zu sein.