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Regelmäßiges Lüften ist in Zeiten der Pandemie besonders wichtig. Alle 20 Minuten die Fenster öffnen und durchlüften, lautet die Devise. Die Unfallkasse bietet dazu Denkzettel an.
Für Beschäftigte öffentlicher Einrichtungen in Rheinland-Pfalz:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie bietet die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ihren Versicherten eine kostenfreie telefonische Beratung für Krisen- und Stresssituationen an. Unsere Psychologinnen hören Ihnen zu und beraten Sie vertraulich.
Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz konkretisiert
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GmBl) freigegeben. Sie tritt im August 2020 in Kraft.
DGUV-Handlungshilfe: Psychische Belastung im Gesundheitsdienst während der Corona-Pandemie
Gute Arbeitsbedingungen im Gesundheitsdienst angesichts der Coronavirus-Pandemie zu schaffen, stellt derzeit Arbeitgebende vor eine große Herausforderung. Viele Betriebe haben in kurzer Zeit Schutzmaßnahmen ergriffen, um eine weitere Verbreitung des Coronavirus zu verhindern.
Regelmäßiges Lüften ist in Zeiten der Pandemie besonders wichtig. Alle 20 Minuten die Fenster öffnen und durchlüften, lautet die Devise. Die Unfallkasse bietet dazu Denkzettel an.
Für Beschäftigte öffentlicher Einrichtungen in Rheinland-Pfalz:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie bietet die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ihren Versicherten eine kostenfreie telefonische Beratung für Krisen- und Stresssituationen an. Unsere Psychologinnen hören Ihnen zu und beraten Sie vertraulich.
Was im Einsatzdienst an Hygienestandards zu beachten ist, darüber informiert die neue Taschenkarte für Angehörige der freiwilligen Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen.
Appell an Feuerwehreinsatzkräfte: Hygienemaßnahmen beachten
Um die Infektionszahlen niedrig zu halten, sollten auch die Feuerwehreinsatzkräfte weiter die erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen. In Deutschland gilt weiterhin die Abstandsregel von 1,5 Meter, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Einhaltung der Husten- und Niesregeln bzw. der Händehygiene. Für die besonderen Situationen der Feuerwehren gibt es individuell zugeschnittene Informationsblätter.
Derzeit erhalten wir vermehrt Anfragen zum Gebrauch von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB). Hintergrund dieser Anfragen ist die Sorge, dass das Tragen von MNB der Gesundheit schaden könnte. Hierzu erklärt der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):
Regelmäßiges Lüften ist in Zeiten der Pandemie besonders wichtig. Alle 20 Minuten die Fenster öffnen und durchlüften, lautet die Devise. Die Unfallkasse bietet dazu Denkzettel an.
Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz konkretisiert
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GmBl) freigegeben. Sie tritt im August 2020 in Kraft.