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Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Mitarbeitende, die nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unter Langzeitfolgen leiden, mit verschiedenen Angeboten unterstützen.
Neue Verordnung betont die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung: Zum 20. März 2022 ist eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 25. Mai 2022.
Die zunehmende Zahl der Covid-19-Infektionen von Schülerinnen, Schülern und Kita-Kindern wirft viele Fragen auf. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP), Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung des Landes, hat die wichtigsten Informationen gebündelt und liefert Antworten auf häufige Fragen. So auch auf die Frage, wann und wie eine Infektion gemeldet werden muss.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Mitarbeitende, die nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unter Langzeitfolgen leiden, mit verschiedenen Angeboten unterstützen.
Prävention: Tipps für pflegende Angehörige während der Corona-Pandemie
Pflegende Angehörige übernehmen gerade in der aktuell so herausfordernden Zeit eine verantwortungsvolle Aufgabe, die sie vor neue Probleme stellt. Denn viele der Pflegenden sind selbst um die 60 Jahre alt und leiden unter gesundheitlichen Einschränkungen. Somit bedürfen auch sie eines besonderen Schutzes vor dem Corona-Virus. In diesem Infoblatt gibt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz präventive Tipps und Informationen zur häuslichen Pflege während der Corona-Pandemie.
Angesichts der verschärften Corona-Situation und der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung stellt sich für die Feuerwehren erneut die Frage, wie der Feuerwehrdienst in dieser Lage gestaltet werden kann.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Mitarbeitende, die nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unter Langzeitfolgen leiden, mit verschiedenen Angeboten unterstützen.
Die zunehmende Zahl der Covid-19-Infektionen von Schülerinnen, Schülern und Kita-Kindern wirft viele Fragen auf. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP), Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung des Landes, hat die wichtigsten Informationen gebündelt und liefert Antworten auf häufige Fragen. So auch auf die Frage, wann und wie eine Infektion gemeldet werden muss.
Symptomlose Corona-Infektionen kein meldepflichtiger Versicherungsfall
258 Kitakinder, 54 Schulkinder sowie 34 Erzieherinnen und Erzieher wurden der Unfallkasse Rheinland-Pfalz zwischen Anfang September 2021 und Ende Januar 2022 als Corona-Erkrankte gemeldet.
Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler und Studierende sowie Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige, die nachweislich im Zusammenhang mit dem Besuch einer Bildungseinrichtung an Corona erkranken, sind gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hin.