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FFP2-Masken richtig benutzen – Forschungsinstitut der gesetzlichen Unfallversicherung gibt Hinweise
Ab dem 18. Januar dieses Jahres sind in Bayern sogenannte FFP2-Masken beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr Pflicht. Damit stellt sich für viele Menschen die Frage nach der richtigen Benutzung dieser Masken. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gibt wichtige Hinweise zur Benutzung und Wiederverwendung der Atemschutzprodukte.
Coronavirus-Infektion als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung
Einer Erkrankung am Corona-Virus SARS-CoV-2 kann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn die erkrankte Person im Gesundheitsdienst, der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit in ähnlichem Maße infektionsgefährdet war.
Mund-Nase-Bedeckungen: Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt!
Schulleitungen oder Lehrkräfte, die in der Schule Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen anordnen oder umsetzen, können sich dabei auf die Haftungsfreistellung durch die gesetzliche Unfallversicherung verlassen.
Derzeit erhalten wir vermehrt Anfragen zum Gebrauch von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB). Hintergrund dieser Anfragen ist die Sorge, dass das Tragen von MNB der Gesundheit schaden könnte. Hierzu erklärt der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):
FFP2-Masken richtig benutzen – Forschungsinstitut der gesetzlichen Unfallversicherung gibt Hinweise
Ab dem 18. Januar dieses Jahres sind in Bayern sogenannte FFP2-Masken beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr Pflicht. Damit stellt sich für viele Menschen die Frage nach der richtigen Benutzung dieser Masken. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gibt wichtige Hinweise zur Benutzung und Wiederverwendung der Atemschutzprodukte.
Mund-Nase-Bedeckungen: Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt!
Schulleitungen oder Lehrkräfte, die in der Schule Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen anordnen oder umsetzen, können sich dabei auf die Haftungsfreistellung durch die gesetzliche Unfallversicherung verlassen.
Derzeit erhalten wir vermehrt Anfragen zum Gebrauch von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB). Hintergrund dieser Anfragen ist die Sorge, dass das Tragen von MNB der Gesundheit schaden könnte. Hierzu erklärt der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):
FFP2-Masken richtig benutzen – Forschungsinstitut der gesetzlichen Unfallversicherung gibt Hinweise
Ab dem 18. Januar dieses Jahres sind in Bayern sogenannte FFP2-Masken beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr Pflicht. Damit stellt sich für viele Menschen die Frage nach der richtigen Benutzung dieser Masken. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gibt wichtige Hinweise zur Benutzung und Wiederverwendung der Atemschutzprodukte.
Aktualisiert: Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen des nach wie vor dynamischen Infektionsgeschehens sind weitere Anpassungen im Hinblick auf notwendige Maßnahmen zum Hygiene- und Infektionsschutz sowie Arbeitsschutz erforderlich.
Mund-Nase-Bedeckungen: Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt!
Schulleitungen oder Lehrkräfte, die in der Schule Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen anordnen oder umsetzen, können sich dabei auf die Haftungsfreistellung durch die gesetzliche Unfallversicherung verlassen.