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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Aufgaben & Satzung

Die gesetzliche Unfallversicherung

Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Darüber hinaus ist es ihre Aufgabe, nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und Versicherte oder deren Hinterbliebene durch Geldleistungen zu entschädigen. Die Mittel für die Leistungen werden im Umlageverfahren durch Beiträge der Kommunen und des Landes Rheinland-Pfalz aufgebracht. Gesetzliche Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch, das SGB VII.

Es sind vier Paragraphen angebildet.

Die Satzung ist die "Verfassung" der Unfallkasse. Sie enthält die wichtigen Regelungen zu den Aufgaben von Vertreterversammlung und Vorstand, Geschäftsführung und Beiträgen, sowie im Anhang die Mehrleistungsbestimmungen.