Menschen, die sich ehrenamtlich oder sich in einem besonderen Maß für die Allgemeinheit einsetzen, erhalten von uns über die gesetzlichen Leistungen hinaus Mehrleistungen. Dabei handelt sich um zusätzliche laufende Geldleistung.
- während der Heilbehandlung (bei längerer Arbeitsunfähigkeit),
- zum Verletztengeld,
- zur Versichertenrente,
- zur Hinterbliebenenrente
- sowie um zusätzliche einmalige Geldleistungen im Todesfall.
Mehrleistungen können nach einem Versicherungsfall insbesondere folgende Personen erhalten:
- ehrenamtlich Tätige für öffentlich-rechtliche Institutionen (z. B. Gemeinderats-Mitglieder, Elternbeiräte, Schülerlotsen),
- Personen, die zur Unterstützung einer öffentlichen Diensthandlung oder als Zeugen herangezogen werden,
- ehrenamtlich Tätige in Hilfeleistungsorganisationen (z. B. Freiwillige Feuerwehr) oder im Zivilschutz,
- Personen, die bei Unglücksfällen oder Not spontan Hilfe leisten,
- Blut- und Gewebespender.
Übrigens: Die Mehrleistungen werden auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht angerechnet.