Am 9. Juni werden sie wieder in den Wahllokalen sitzen, um eine reibungslose und vor allem rechtssichere Wahl zu gewährleisten: Bürgerinnen und Bürger, die als Wahlhelfende ehrenamtlich bei der Kommunal- und Europawahl 2024 ihren Dienst tun. Was aber nur Wenige wissen: Wenn Wahlhelfende bei ihren Tätigkeiten rund um die Wahl einen Unfall haben, steht ihnen die Unfallkasse Rheinland-Pfalz zur Seite und trägt im Versicherungsfall die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und wenn nötig auch für eine Rente.
Die Helfenden sind nicht nur bei ihrer Tätigkeit am Wahltag gesetzlich unfallversichert, sondern auch bei Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, in denen sie auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden, sowie bei der Vor- und Nachbereitung, die mit dem Ehrenamt verbunden ist. Versichert sind auch alle Hin- und Rückwege. Eine detaillierte Übersicht über die Voraussetzungen des Versicherungsschutzes und die Leistungen, die die Unfallkasse im Fall der Fälle für ihre Versicherten anbietet, lässt sich im Infoschreiben „Als Wahlhelferin und Wahlhelfer gesetzlich unfallversichert!“ (PDF-Datei) nachlesen.