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DGUV Regel „Branche Bürobetriebe“

In Deutschland arbeitet rund die Hälfte aller Erwerbstätigen im Büro – und das längst nicht nur in klassischen Verwaltungsbereichen. Ob Handwerk, Industrie oder Dienstleistung: Büroarbeit ist in nahezu allen Branchen ein zentraler Bestandteil des Arbeitsalltags. 

Genau hier setzt die DGUV Regel 115‑401 „Branche Bürobetriebe“ an: Sie bietet Unternehmen einen Leitfaden, um Sicherheit und Gesundheit bei der Büro- und Bildschirmarbeit systematisch zu verbessern. 

Jetzt stellt die DGUV in ihrer Publikationsdatenbank eine aktualisierte Fassung der Regel zur Verfügung.

Die DGUV-Regel richtet sich an alle Unternehmen mit Büroarbeitsplätzen – unabhängig von Größe oder Branche. Sie unterstützt Arbeitgebende dabei, die Anforderungen aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und dem Regelwerk der Unfallversicherungsträger umzusetzen. Ein besonderer Fokus liegt auf arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, die im Büro häufig auftreten, etwa Muskel-Skelett-Erkrankungen.

Auf mehr als 70 Seiten werden typische Arbeitssituationen beschrieben, mögliche Gefährdungen erläutert und konkrete Präventionsmaßnahmen vorgestellt. Zahlreiche Grafiken und Abbildungen erleichtern den Transfer in die betriebliche Praxis. 

Aktualisierte Fassung: Was ist neu?

Gegenüber der Ausgabe von 2018 wurde die Regel hinsichtlich ihrer rechtlichen Verweise aktualisiert. Neu aufgenommen wurde darüber hinaus:

  • ein Abschnitt zur Kennzeichnung sicherer Produkte
  • Hinweise zur Rolle von Betriebssanitäterinnen und -sanitätern in Großbetrieben
  • ergänzende Erläuterungen zum Arbeitsschutzausschuss
  • Erweiterungen zum Thema Klima in Arbeitsstätten

Für alle, die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit im Büro tragen – von der Unternehmensleitung über die Personalabteilung bis hin zu Fachkräften für Arbeitssicherheit –, ist und bleibt die DGUV Regel 115‑401 damit eine wertvolle Orientierungshilfe für die betriebliche Praxis.

Die aktualisierte Fassung ist ab sofort in der Publikationsdatenbank der DGUV abrufbar.

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