Demokratie braucht Menschen, die mit anpacken
Wahlhelfende im Land sind gesetzlich unfallversichert
Vielleicht haben Sie es selbst schon erlebt: Am Wahltag herrscht im Wahlraum eine besondere Mischung aus Konzentration, Verantwortung und Gemeinschaft – und mittendrin engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Ohne sie keine Wahl – keine geordneten Abläufe, keine Auszählung, keine verlässlichen Ergebnisse. Ihr Einsatz ist unverzichtbar, und genau deshalb verdient er besondere Aufmerksamkeit.
Mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz ist es deshalb gut zu wissen, dass Bürgerinnen und Bürger, die ihre Kommune bei der Durchführung der Wahl unterstützen, automatisch gesetzlich unfallversichert sind. Der Schutz gilt für alle, die diese Tätigkeit ehrenamtlich ausüben. Die Kosten dafür tragen Kommunen und Länder.
Warum dieser Schutz so wichtig ist? Dr. Christoph Heidrich, Geschäftsführer der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, bringt es auf den Punkt: „Wer sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer engagiert, übernimmt Verantwortung für unsere Demokratie. Umso wichtiger ist es, dass für diesen Einsatz der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift.“ Entscheidend für den Versicherungsschutz sei, dass der Gesundheitsschaden klar im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit steht.
Der Versicherungsschutz umfasst die Heilbehandlung, Rehabilitation und – falls erforderlich – auch eine Rente. Damit sind Wahlhelfende im Fall eines Unfalls finanziell abgesichert. Versichert sind sie nicht nur am Wahltag selbst, sondern während aller Tätigkeiten, die mit dem Wahl-Ehrenamt in Zusammenhang stehen. Dazu gehören unter anderem:
- die Teilnahme an Aus‑ und Weiterbildungen
- die eigentliche Tätigkeit am Wahltag (wie Kontrolle des Wählerverzeichnisses, Öffnen und Schließen des Wahlraums oder Auszählung der Stimmen)
- die Vor‑ und Nachbereitung (etwa das Herrichten des Wahlraums oder das Aufräumen nach der Schließung)
- die unmittelbaren Hin‑ und Rückwege
Damit sind Wahlhelfende umfassend abgesichert – vom ersten Schritt in den Wahlraum bis zum letzten Handgriff nach Schließung des Wahllokals.
Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie in unserem Infoblatt „Wahlhelfende“ zusammengefasst.