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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Abwassertechnische Anlagen

Abwassertechnische Anlagen

Personen stehen an einem Wasserbecken in einem Klärwerk.

Beschäftigte in Abwasserbetrieben sind vielen Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt. Dass die Zahl der Unfälle in den vergangenen Jahren vergleichsweise überschaubar war, hat unter anderem auch mit den verbesserten Arbeitsbedingungen zu tun. So müssen die Beschäftigten in den Abwasserbetrieben heute immer seltener in Kanäle oder Schächte einsteigen. Die Unfälle im Abwasserbereich können aufgrund der spezifischen Risiken allerdings noch immer schwere oder tödliche Folgen haben.

Die Verantwortlichen müssen diese Gefährdungen erkennen, richtig einschätzen und falls nötig, Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten veranlassen.

Typische Gefährdungen für die Beschäftigten bei der Abwasserentsorgung sind:

  • Absturzgefahr
  • Ertrinkungsgefahr
  • Arbeiten im Straßenverkehr
  • Übertragung von Infektionskrankheiten
  • Gefahren durch gefährliche Gase, Dämpfe und Sauerstoffmangel
  • Alleinarbeit an abgeschiedenen Orten
  • physische und psychische Belastungen bei Arbeiten in tiefen, engen oder dunklen Kanälen

Branchenregel Abwasserentsorgung

Vorschaubild der Broschüre

Mit der Branchenregel Abwasserentsorgung (DGUV Regel 103-602) steht den Verantwortlichen in den Abwasserbetrieben ein übersichtliches und umfassendes Nachschlagewerk zur Verfügung. Die Regel hilft, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Normen und gesetzliche Regelungen in der Praxis anzuwenden. Mit konkreten Beispielen und Bildern sowie praxisnahen Hilfestellungen und Hinweisen soll sie zur Abwendung der oben genannten Gefahren dienen.

In der Branchenregel werden zwei Themen besonders betrachtet, die speziell in der Abwasserbranche gelten: Alleinarbeit sowie Besonderheiten bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Beschäftigte auf kleinen Kläranlagen oder im Bereitschaftsdienst müssen häufig alleine arbeiten und sind dabei einem besonderen Risiko ausgesetzt. Daher ist es wichtig, dass Maßnahmen ergriffen werden, damit im Falle eines Unfalls möglichst schnell Erste Hilfe herbeigerufen werden kann.

Getrennt nach Tätigkeiten und Arbeitsbereichen beleuchtet die Branchenregel weitere Gefahren und Maßnahmen:

  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Hygiene und Hautschutz
  • Verkehrswege und Arbeitsplätze
  • Bewegen von Lasten
  • Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen
  • Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln
  • Arbeiten in explosionsgeschützten Bereichen
  • Umschlossene Räume
  • Sicheres Arbeiten mit Rohrabsperrgeräten
  • Sicherung von Arbeitsstellen vor Gefährdungen durch den fließenden Verkehr
  • Sichere Kanalreinigung/Betrieb von Kanalreinigungsarbeiten

Tätigkeiten und Aufgaben, die auch in anderen Bereichen ausgeübt werden und daher nicht typisch für den Abwasserbereich sind, werden nicht in der Branchenregel behandelt. Dies gilt beispielsweise für die Grün- und Landschafpflege, für die eine gesonderte Branchenregeln verfasst wurde.


Diese und weitere Regelungen finden Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Weiterführende Links:


Nebenstehend erhalten Sie unter den Menüpunkten zusätzliche Informationen zum Thema auf unserer Webseite.