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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Fahrsicherheitstraining

Fahrsicherheitstraining für Betriebe

Zielgruppe: Versicherte, die motorisiert zur Arbeit fahren oder dienstlich ein Fahrzeug nutzen.


Voraussetzung: Antragsberechtigt ist das Mitgliedsunternehmen, bei dem die Teilnehmenden beschäftigt sind. Dazu gehören keine verbeamteten Personen und Auszubildende. Die Unfallkasse bezuschusst einmalig die Kosten des Fahrsicherheitstrainings für jede und jeden Teilnehmenden in einer Höhe von 60,00 Euro.
Es werden ausschließlich Bezuschussungen für ein PKW-, Motorrad- oder Klein-Transporter-Fahrsicherheitstraining übernommen.

Wichtig: Die Beantragung des Zuschusses muss vor Beginn des Trainings über die Dienstelle bzw. den Betrieb an die Unfallkasse gerichtet werden. Die Zusage ist auf das beantragte Kalenderjahr beschränkt.

Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn die Anbieterin oder der Anbieter des Fahrsicherheitstrainings die Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) erfüllt.

Anbieterin oder Anbieter finden


Ziel: Wir fördern das Fahrsicherheitstraining, damit Sie

  • Gefahren im Straßenverkehr rechtzeitig erkennen,
  • Gefahren durch vorausschauende Fahrweise vermeiden,
  • gefährliche Situationen durch Wissen und Beherrschung des Fahrzeuges sicher bewältigen und gut an ihr Ziel kommen.

Inhalt: Das Fahrsicherheitstraining dient dazu, gefährliche Situationen im Straßenverkehr zu erkennen und sicher zu bewältigen. Sie erwerben z. B. Kenntnisse der Fahrphysik beim Fahren und Bremsen, in Kurven und beim Ausweichen. Praktische Übungen zur Fahrzeugbeherrschung z. B. Brems- und Ausweichmanöver, Kurven- und Kreisbahnfahren werden absolviert.


Wie erhalte ich einen Zuschuss?

Um einen Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining zu beantragen, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und senden es an die genannte Adresse. Antragsberechtigt ist das Mitgliedsunternehmen, bei dem die Teilnehmenden beschäftigt sind. Wichtig: Erst nach positiver Rückmeldung durch die UK RLP ist ihr Zuschuss bestätigt!

Nach der Durchführung des Fahrsicherheitstrainings senden Sie uns bitte das ausgefüllte Auszahlungsformular zu, um Ihren Zuschuss zu erhalten. Die Abrechnung muss bis zum 15.12. eines Kalenderjahres bei der Unfallkasse vorliegen.


Fördermittelvergabe: Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss eines Fahrsicherheitstrainings, da es sich um ein freiwilliges Angebot handelt. Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben.

Antragsformular

Download (PDF 90 KB)

Auszahlungsformular

Download (PDF 85 KB)

Sie haben Fragen?

Stabsstelle Sicherheit, Gesundheit und Teilhabe
Telefon: 02632 / 960 - 1650
E-Mail: praevention@spam protectukrlp.de