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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Beschäftigte

Versichert im öffentlichen Dienst

Ob in der Amtsstube, in der Schule oder bei der Stadtreinigung: Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Rheinland-Pfalz sind bei uns gesetzlich unfallversichert.


Wer gehört dazu?

Versichert sind Beschäftigte und Auszubildende:

  • in den Kommunen und selbstständigen Unternehmen mit überwiegender kommunaler Beteiligung (z. B. Verwaltungen, Bauhöfe, Kindergärten, Sparkassen, Theaterbetriebe, Krankenhäuser, Schwimmbäder)
  • bei Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts (z. B. Krankenhäuser, Schwimmbäder, Museen)
  • in Ministerien und untergeordneten Verwaltungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie selbstständigen Unternehmen mit überwiegender Beteiligung des Landes.

Nicht versichert sind Beamtinnen und Beamte sowie ihnen gleichgestellte Personen. Sie haben unmittelbar gegenüber ihrem Dienstherrn Anspruch auf Unfallfürsorge.

Der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht während der Berufsausübung und bei allen Tätigkeiten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis in Zusammenhang stehen. Versichert sind auch offizielle Betriebsausflüge und Betriebsfeiern sowie die Teilnahme am Betriebssport, wenn er dem Ausgleich der Arbeitsbelastung dient und keinen Wettkampfcharakter hat. Der Versicherungsschutz greift zudem auf den direkten Wegen von oder zur Arbeitsstätte und auf Betriebswegen im Außendienst und auf Dienstreisen.

Nicht versichert sind eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen und Trinken, Schlafen oder wenn Sie Ihren Arbeitsweg aus privaten Gründen unterbrechen.

Doch nicht nur Menschen, die in einem regulären Beschäftigungsverhältnis stehen, gehören zu unserer Versichertengemeinschaft. Auch Personen die unentgeltlich arbeiten, zum Beispiel für eine Kommune, sind unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert. Lesen Sie hierzu die Informationen zum Versicherungsschutz im Ehrenamt sowie von sonstigen Versicherten.