Rheinland-pfälzische Schulen, Theater, Straßenmeistereien oder Verwaltungen, sprich: alle Einrichtungen der Kommunen, des Landes sowie Unternehmen mit überwiegend öffentlicher Beteiligung, sind bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz gesetzlich unfallversichert.
Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen zu Mitgliedschaft, Beiträgen und Haushalt.
Auch private Haushalte sind Mitglieder der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, wenn Sie Haushaltshilfen, Tagesmütter oder -väter sowie Pflegepersonen beschäftigen. Hierzu erfahren Sie mehr unter „Mitglieder“.