Informationen für Mitglieder der Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Anders als in den weiteren Zweigen der Sozialversicherung wird der Unfallversicherungsbeitrag alleine von den Mitgliedern gezahlt. Die Versicherten (Beschäftigte, Schüler, ehrenamtlich Tätige, etc.) zahlen hier keine Beiträge. Der Grund liegt darin, dass mit der gesetzlichen Unfallversicherung die Haftpflicht des Unternehmers für die eigenen Beschäftigten abgelöst wird.
Ereignet sich ein Unfall, haben die Beschäftigten keine Ansprüche gegen ihr Unternehmen. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die dann ebenfalls keine Ansprüche gegen die Schule haben. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung. Alle Leistungen für die Versicherten werden von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz erbracht.
Im Folgenden informieren wir Sie zu aktuellen Themen, die speziell die Mitglieder betreffen.
Plakat für Mitgliedsbetriebe
Unseren Mitgliedsbetrieben in der Verwaltung, der Feuerwehr und im Gesundheitsbereich stellen wir ein übersichtliches Plakat zum Download zur Verfügung. Es zeigt auf einen Blick, dass die Unfallkasse Rheinland-Pfalz die zuständige Unfallversicherungsträgerin des Betriebs oder der Einrichtung ist. Zudem bietet es Platz, die wichtigsten Ansprechpersonen rund um Sicherheit und Gesundheit sichtbar zu machen – von den Sicherheitsbeauftragten über die Ersthelfenden bis hin zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin.
Das Plakat erleichtert so eine klare Kommunikation im Betrieb – einfach ausfüllen, ausdrucken und gut sichtbar aushängen!
Plakat Verwaltungen
PDF 215 KB
Plakat Gesundheitseinrichtungen
PDF 222 KB
Plakat Feuerwehr
PDF 222 KB