
Versichert bei der häuslichen Pflege
Einen Menschen in seinem Haushalt pflegen, ihm beim Baden, Anziehen und Essen helfen – auch diese Tätigkeiten stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegetätigkeit
- einem Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne des Sozialgesetzbuchs zugutekommt,
- nicht erwerbsmäßig ist, das heißt die Pflegeperson keine finanzielle Zuwendung bekommt, die das gesetzliche Pflegegeld übersteigt,
- in häuslicher Umgebung erbracht wird,
- mindestens einen Umfang von zehn Stunden pro Woche hat, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche.
Versichert sind die unmittelbar pflegebezogenen Tätigkeiten in den folgenden Bereichen:
- Mobilität, z. B. Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden, Stehen, Treppensteigen
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten, z. B. Hilfe beim Lesen der Uhrzeit oder des Datums
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, z. B. Beruhigen des Pflegebedürftigen bei Angstzuständen oder Wahnvorstellungen
- Selbstversorgung, z. B. Hilfe beim Essen und Trinken, An- und Auskleiden
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, z. B. während den mit den Arzt- oder Therapiebesuchen verbundenen Wegen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte, z. B. Organisation von sozialen Kontakten wie dem Schreiben von Briefen oder E-Mails
- Hilfe bei der Haushaltsführung, z. B. auf den Wegen von und zu Behörden und Banken
Auch auf dem direkten Weg zum oder vom Ort der Pflegetätigkeit besteht Unfallversicherungsschutz. Nicht versichert sind Tätigkeiten, die nicht in einen der oben genannten Bereiche fallen.
Weiterführende Informationen
Zu Hause pflegen – so kann es gelingen!

Ein Wegweiser für pflegende Angehörige (PDF 5 MB)
„Gewusst wie – und der Rücken bleibt gesund!“

Bewegen von Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege (PDF 2 MB)
Handlungshilfen für pflegende Angehörige

Strategien zur Organisation (PDF 1 MB)
Demenz – In der Weite des Vergessens
Hilfen für pflegende Angehörige (PDF 1 MB)
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Unser regelmäßig erscheinendes Pflegemagazin informiert über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für pflegende Angehörige und gibt interessante Informationen rund um die Pflege in der häuslichen Umgebung.
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