Beschäftigte privater Haushalte
Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) unfallversichert. Hierzu zählen Reinigungskräfte, Babysitter, Küchen- und Gartenhilfen sowie Betreuende von Kindern und Erwachsenen.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Beschäftigten beitragsfrei. Die Kosten werden vom Arbeitgeber – das heißt dem Haushaltsführenden – getragen. Die Leistungen reichen von der medizinischen Heilbehandlung bis zur lebenslangen Rente.Die Beschäftigung ist vom privaten Haushalt innerhalb einer Woche anzumelden.
- Liegt eine geringfügige Beschäftigung (Verdienst bis 603 Euro im Monat) vor, ist die Hilfe bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Unfallversichert ist sie bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
- Die Anmeldung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten erfolgt direkt bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Wird die Beschäftigung nicht angemeldet, kann ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro erhoben werden.
Informationen und Formulare
Gut abgesichert im privaten Haushalt

So sind Beschäftigte unfallversichert (PDF 188 KB)
Anmeldeformular
PDF 141 KB
Online-Ausfüllhilfe für die Anmeldung von Beschäftigte privater Haushalte
ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, zusenden (per Post oder per Mail haushalt@ukrlp.de)