Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 15.12.2020 ordnungsgemäß und unter Beachtung der formellen Vorschriften beschlossen,
die Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation in der Fassung vom 10. Juni 2015 mit Wirkung vom 01.01.2021 außer Kraft zu setzen und zum gleichen Zeitpunkt die Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation in der Fassung vom Mai 2020 in Kraft zu setzen.
Außerkraftsetzungen und Inkraftsetzungen von Prüfungsordnungen bedürfen gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 SGB VII der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Koblenz, hat auf Antrag der Unfallkasse Rheinland-Pfalz die Außerkraftsetzung / Inkraftsetzung der o.g. Prüfungsordnungen mit Wirkung vom 01.01.2021 – Az.: 72-03-2/5- genehmigt.
Die genehmigte Außerkraftsetzung / Inkraftsetzung der o.g. Prüfungsordnungen wird hiermit nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 der Satzung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz öffentlich bekannt gemacht.
Der Geschäftsführer
Manfred Breitbach
Direktor
Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation
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Berufsrollenverständnis AP I
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Prüfungsordnung II für Aufsichtspersonen mit einer Qualifikation, entsprechend dem Kompetenzniveau sechs des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) (APII)
Akkordeon
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 08.12.2021 ordnungsgemäß und unter Beachtung der formellen Vorschriften beschlossen,
die Prüfungsordnung II für Aufsichtspersonen mit Meister-/Technikerqualifikation vom 21.05.2019 mit Wirkung vom 01.01.2022 außer Kraft zu setzen und zum gleichen Zeitpunkt die Prüfungsordnung II für Aufsichtspersonen mit einer Qualifikation entsprechend dem Kompetenzniveau sechs des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) (APII) vom 08.12.2021 (ergänzt um die Anlagen 1 und 2) in Kraft zu setzen.
Weiteres zu Außerkraftsetzungen und Inkraftsetzungen
Außerkraftsetzungen und Inkraftsetzungen von Prüfungsordnungen bedürfen gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 SGB VII der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Koblenz, hat auf Antrag der Unfallkasse Rheinland-Pfalz die Außerkraftsetzung / Inkraftsetzung der o.g. Prüfungsordnungen mit Wirkung vom 01.01.2022 – Az.: 61 genehmigt.
Die genehmigte Außerkraftsetzung / Inkraftsetzung der o.g. Prüfungsordnungen wird hiermit nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 der Satzung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz öffentlich bekannt gemacht.
Der Geschäftsführer
Manfred Breitbach
Direktor
Prüfungsordnung II
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Berufsrollenverständnis AP II
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Liste der Einsatzbereiche
in denen Aufsichtspersonen nach dieser Prüfungsverodnung eingesetzt werden können (PDF 192 KB)