Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist die gesetzliche Unfallversicherungsträgerin für die Beschäftigten der kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe.
Die Abfallwirtschaft untergliedert sich in drei Bereiche:
Zur Festlegung der erforderlichen Sicherheits- und Gesundheits-Maßnahmen sind die staatlichen Regelungen, das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu beachten.
Die folgenden Broschüre können Sie auch unter bestellung(at)ukrlp.de anfordern.
Die DGUV Vorschrift 44 "Müllbeseitigung" (bisher GUV-V C27) und die DGUV Vorschrift 71 "Fahrzeuge"
(bisher GUV-V D29) können aktuell nur unter bestellung(at)ukrlp.de angefordert werden.
Weitere Regelungen finden Sie auf der Suchseite der DGUV.
Diese und weitere Regelungen finden Sie auf der Suchseite der BAuA: