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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Abfallwirtschaft

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Abfallwirtschaft – Informationen und Regelungen

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist die gesetzliche Unfallversicherungsträgerin für die Beschäftigten der kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe.

Die Abfallwirtschaft untergliedert sich in drei Bereiche:

  • Abfallerfassung (Abfallsammlung), Abfallsortierung und Kompostierung
  • Thermische Behandlung (Müllverbrennung)
  • Ablagerungen (Deponierung)

Insbesondere beim Sammeln und Behandeln von Abfällen sind Beschäftigte in der Abfallwirtschaft erheblichen Gefährdungen ausgesetzt. Sie sind konfrontiert mit hohen physischen Belastungen und überdurchschnittlich von Arbeitsunfällen betroffen. Beschäftigte in der Abfallsammlung bewegen durchschnittlich zwölf Tonnen Abfall am Tag – meist von Hand. Dabei legen sie eine Strecke von etwa vier Kilometern zurück. Lendenwirbelsäule, Schultern und Arme, aber auch die Knie sind außerordentlich gefordert. Ein Blick auf den Krankenstand zeigt: Es gibt Handlungsbedarf! Der Krankenstand der Abfallwirtschaft gehörte 2017 mit knapp 26 Fehltagen pro Person pro Jahr zu den höchsten im Land. 98 Prozent der Beschäftigten der Abfallsammlung scheiden zudem bereits vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters aus ihrem Beruf aus.

Weitere gesundheitsschädigende Einwirkungen und Unfallgefahren sind:

  • Stolpern, Stürzen und Umknicken beim Auf- und Absteigen vom Fahrzeug und bewegen im öffentlichen Verkehrsraum
  • Verletzung der Hände und Arme beim Einsammeln von Sperrmüll
  • Aufenthalt im öffentlichen Straßenverkehr
  • Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen, wie z. B. Keimen und Sporen
  • UV-Strahlung und Witterungseinflüsse bei Arbeiten im Freien
  • Psychische Belastungen bei Kundenkontakt auf Wertstoffhöfen oder durch Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmenden

 

Mit den Branchenregeln Abfallsammlung (DGUV Regel 114-601) und Abfallbehandlung (DGUV Regel 114-602) stehen den Verantwortlichen in der Abfallwirtschaft übersichtliche und umfassende Nachschlagewerke zur Verfügung. Die Regeln helfen, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Normen und gesetzliche Regelungen in der Praxis anzuwenden. Mit konkreten Beispielen und Bildern sowie praxisnahen Hilfestellungen und Hinweisen sollen sie zur Abwendung der oben genannten Gefahren dienen.

In der Branchenregel werden besonders die Themen betrachtet, die speziell in der Abfallwirtschaft gelten.

Unterweisungsmodule für die Abfallsammlung

„Klassische“ Unterweisungen sind häufig sehr belehrend konzipiert. Man kann allerdings grundsätzlich davon ausgehen, dass die Mitarbeitenden wissen, welche Arbeitsweise idealtypisch und "richtig" ist. Manches, was eine wirksame Unfallverhütung garantiert, wird in der Praxis aber ignoriert. 

Gute Beispiele über individuelle Arbeitsweisen zeigen die Unterweisungsmodule, die Kolleginnen und Kollegen der Unfallkasse Hessen zusammengestellt haben.

Zur Festlegung der erforderlichen Sicherheits- und Gesundheits-Maßnahmen sind die staatlichen Regelungen, das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu beachten.

Die folgenden Broschüren können Sie auch unter bestellung@spam protectukrlp.de anfordern.

Weitere Regelungen finden Sie auf der Suchseite der DGUV.

Diese und weitere Regelungen finden Sie auf der Suchseite der BAuA:

  • Allgemeine Hygienemaßnahmen (TRBA 500)
  • Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen (TRBA 213)
  • Abfallbehandlungsanlagen einschließlich Sortieranlagen in der Abfallwirtschaft (TRBA 214)