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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Hochschule

Versichert im Studium

Ob Uni, Fachhochschule oder Hochschule: Beim Unfallversicherungsschutz machen wir keine Unterschiede.


Wer gehört dazu?

Unser Versicherungsschutz besteht für immatrikulierte Studierende während des Besuchs von Vorlesungen, Seminaren und Kursen. Er erstreckt sich zudem auf sonstige von der Hochschule verantwortete Tätigkeiten, wie etwa die Teilnahme an Exkursionen im In- und Ausland, am allgemeinen Hochschulsport oder auf Tätigkeiten in der studentischen Mitverwaltung. Auch die direkten Wege zu und von der Hochschule stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Weiterführende Informationen haben wir im Portal Bildungseinrichtungen für Sie zusammengestellt.

Zum Portal Bildungseinrichtungen

 

Nähere Einzelheiten zum Unfallversicherungsschutz für Studierende an Hochschulen können Sie folgendem Informationsblatt entnehmen:

Studierende an Hochschulen

gesetzliche Unfallversicherung (barrierefrei) (PDF 121 KB)