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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Hochschule

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Versichert im Studium

Ob Uni, Fachhochschule oder Hochschule: Beim Unfallversicherungsschutz machen wir keine Unterschiede. Unser Versicherungsschutz besteht für immatrikulierte Studierende während des Besuchs von Vorlesungen, Seminaren und Kursen. Er erstreckt sich zudem auf sonstige von der Hochschule verantwortete Tätigkeiten, wie etwa die Teilnahme an Exkursionen im In- und Ausland, am allgemeinen Hochschulsport oder auf Tätigkeiten in der studentischen Mitverwaltung. Auch die direkten Wege zu und von der Hochschule stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserem Portal Bildungseinrichtungen.

Nähere Einzelheiten zum Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, Lehrende und Studierende an Hochschulen können Sie der Information entnehmen.