Hilfeleistungsunternehmen – Informationen und Regelungen
Ehrenamtliche und hauptamtliche Kräfte der Hilfeleistungsunternehmen sind bei der Unfallkasse gesetzlich unfallversichert. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz betreut die Angestellten sowie die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgender Hilfeleistungsunternehmen:
- Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
- Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
- Malteser Hilfsdienst (MHD)
- Freiwillige Feuerwehren (zum Feuerwehr-Portal der UK RLP)
Das Tätigkeitsspektrum ist breit gefächert. Neben akuten Einsätzen bei Unfällen, allgemeinen Gefahrenlagen (z. B. Hochwasser) und Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben) werden reguläre Dienstleistungen, z. B. im Kranken- und Rettungstransport, bei Großveranstaltungen und bei der Überwachung von Badegewässern erbracht. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auch auf Tätigkeiten während eines Einsatzes im Ausland.
Entsprechend vielfältig können die Belastungen und Gefährdungen im Hilfeleistungsunternehmen sein.
- Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen: Infektionskrankheiten
- Kontakt mit Gefahrstoffen: Vergiftungen, Verätzungen
- Retten/Behandeln von Verletzten: Psychische Belastungen, erhöhtes Unfallrisiko
- Auslandseinsätze unter extremen Bedingungen: Belastungen durch Hitze, Kälte, unzureichende Hygienebedingungen etc.
- Transport von Verletzten bzw. Kranken: Wirbelsäulenerkrankungen
- Taucheinsätze: erhöhtes Unfallrisiko, Dekompressionskrankheit
- Schicht- und Nachtdienst, Zeitdruck, hohe Verantwortung: Psychosoziale Belastungen
Für die Hilfeleistungsunternehmen sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse. Diese und weitere Regelungen finden Sie in der Publikationsdatenbank der DGUV.
- DGUV Regel 105-002 (bisher GUV-R 2101): “Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen”
- DGUV Regel 105-003 (bisher GUV-R 2106): “Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst”
- DGUV Information 203-008 (bisher GUV-I 668): “Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlung”
- DGUV Information 207-009 (bisher GUV-I 8536): “Verhütung von Infektionskrankheiten in der Pflege und Betreuung”
- DGUV Information 207-024 (bisher GUV-I 8537): "Risiko Nadelstich"
- DGUV Information 205-016 (bisher GUV-I 8680): "Sicherheit im Stützpunkt einer Hilfeleistungsorganisation"