Sicherheit im Straßenunterhaltungsdienst im Blick
Präventionskonzept „Risiko-Sicherheits-Parcours“ startet in Rheinland-Pfalz
Das Betriebspersonal des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz arbeitet tagtäglich direkt im Verkehr – eine Tätigkeit mit hohen Risiken also.
Mit dem neuen Präventionskonzept „Risiko-Sicherheitsparcours“ werden Mitarbeitende und Führungskräfte künftig gezielt geschult, um Gefahrensituationen sicher zu meistern. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit nachhaltig zu schützen.
Bewegung fördern, Risiken minimieren
Bewegung als Schlüssel für Lernen und Entwicklung – aber mit Verantwortung: Im Interview in der neuen Ausgabe des DGUV-Magazins „pluspunkt“ spricht UK-Präventionsexperte Julian Mädrich über sichere Bewegungsangebote im Unterricht, auf dem Pausenhof und bei Projekttagen. Er erklärt, wie Lehrkräfte pädagogische Gefährdungsbeurteilungen durchführen können und wie wichtig Fortbildung ist, um Kinder und Jugendliche für mehr Bewegung zu begeistern.
pluspunkt – Ausgabe 4/2025
Die neue Ausgabe des Magazins pluspunkt für Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer ist online. Schwerpunkt diesmal ist „Schule in Bewegung“. Das sind die aktuellen Themen:
- „Wir sind immer da“: Die Türen der Schulsozialarbeit sind an der Werner-von-Siemens-Schule in Maintal jederzeit offen – für alle.
- Stillstand ist keine Option: Vielfältige Bewegungsangebote machen Schule lebendig und fördern Gesundheit, Konzentration und Gemeinschaft.
- Fit ins Berufsleben: Die Gewerbliche Schule Ehingen zeigt, wie ein kreatives Sportkonzept Azubis fit hält – auch über den Unterricht hinaus.
- „Je höher das Risiko, desto sorgfältiger muss geplant werden“ Sportwissenschaftler Julian Mädrich erklärt im Interview, wie Schulen Bewegungsangebote sicher planen und Risiken realistisch einschätzen.
- Gemeinsam auf Augenhöhe: Das Schulleiter-Duo André Szymkowiak und Nicole Detemble setzt auf Vertrauen und Beteiligung – und wurde dafür prämiert.
- Ideen, die bewegen: Bei der neuen Runde des Azubi-Programms „Jugend will sich-er-leben“ (JWSL) geht es um Gewaltprävention – Wettbewerb und Unterrichtsmaterialien inklusive.
- Schutz vor Missbrauch im Netz: Schulen brauchen klare Konzepte, Aufklärung und die Unterstützung der Eltern im Kampf gegen Cybergrooming.
- Das Praktikum muss verpflichtend sein: FAQs zum Versicherungsschutz rund um Schülerpraktika
Übrigens: Unter der Überschrift „Schule in Bewegung – so geht’s“ setzt pluspunkt auf das Onlinetool „schulsportideen.de“ der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
KinderKinder – Ausgabe 4/2025
Die neue Ausgabe des Magazins KinderKinder für Kitaleitungen sowie Erzieherinnen und Erzieher zum Schwerpunkt „Notfallmanagement“ ist online. Und das sind die aktuellen Themen:
- Nicht erst, wenn etwas passiert ist: Ein Notfall kommt meistens völlig unerwartet – umso wichtiger ist es, gut vorbereitet zu sein. Ein strukturiertes Notfallmanagement hilft Kitateams, in Krisensituationen handlungssicher zu bleiben und Kinder sowie Beschäftigte bestmöglich zu schützen. Es schafft klare Abläufe und gibt Sicherheit im Ernstfall.
- „So – er lebt jetzt wieder!“ Wo sonst „Zwerge“, „Rasselbande“, „Rotznasen“ und „Strolche“ fürs Leben lernen, lernen nun ihre Bezugspersonen. Wie lege ich einen Druckverband an? Was mache ich bei einem Fieberkrampf? Ein Besuch bei einem Erste-Hilfe-Kurs für pädagogische Fachkräfte in der Kita Weddel in Fuldatal.
- Kommunikation als Schlüssel – klar und wertschätzend: Elterngespräche können für Kitaleitungen und pädagogische Fachkräfte eine große Belastung sein. Ursula Günster-Schöning, Expertin für frühkindliche Bildung und Kita-Führung, erklärt im Interview, wie auch herausfordernde Gespräche gelingen.
- Wasser marsch: Im Waschraum geht’s rund: Die Kinder füllen Wasser in kleine Gefäße, das Waschbecken ist voller Schaum, auf dem Boden eine Pfütze. Es wird gematscht, gepanscht und gekleckert. Kein Grund zur Sorge, denn mit passender Ausstattung und etwas Vorbereitung sind Wasch- und Sanitärräume pädagogisch wertvolle und sichere Wohlfühl- und Sinnesbereiche.
- Da staunst du Bauklötze: Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, öffnen sich immer mehr Kitas für Personal aus anderen Berufsgruppen. Wenn das nicht nur aus der Not heraus geschieht, sondern aus strategischen Überlegungen erfolgt, kann das die Qualität der pädagogischen Arbeit sogar verbessern.
Treffpunkt Kita: Ob Schnuppertag oder Ferienbesuch – Kinder, die nur vorübergehend in der Kita sind, können trotzdem unfallversichert sein. Es kommt jedoch auf die genauen Umstände an.
Betriebliche Weihnachtsfeier: So sind Beschäftigte unfallversichert
Die Weihnachtsfeier im Betrieb ist für viele Beschäftigte ein willkommener Anlass, das Jahr gemeinsam ausklingen zu lassen. Damit alle Teilnehmenden der Feier unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind, erklärt die gesetzliche Unfallversicherung:
- Offiziell ist Pflicht: Die Feier muss vom Unternehmen selbst organisiert oder zumindest offiziell gebilligt worden sein. Eine spontane Zusammenkunft unter Kolleginnen und Kollegen ohne Wissen der Unternehmensleitung zählt also nicht als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung.
- Führungskraft oder Vertretung sind dabei: Die Unternehmensleitung oder eine von ihr beauftragte Person muss an der Feier teilnehmen.
- Alle dürfen mitfeiern: Die Feier muss allen Beschäftigten offenstehen – eine exklusive Veranstaltung für einen ausgewählten Personenkreis erfüllt diese Bedingung nicht. Versicherungsschutz kann aber auch bestehen, wenn kleinere Organisationseinheiten großer Unternehmen eine Feier abhalten. Die Unternehmensleitung muss dieser Feier allerdings zugestimmt haben.
- Zusammenhalt als Ziel: Der Zweck der Feier muss darin bestehen, das Betriebsklima zu fördern.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteht Versicherungsschutz während des offiziellen Programms der Veranstaltung und solange noch eine Mehrzahl der Teilnehmenden da ist. Auch der direkte Hin- und Rückweg zur oder von der Feier ist versichert – vorausgesetzt, dieser wird nicht privat unterbrochen. Wer nach der Feier beispielsweise noch in eine Bar oder auf den Weihnachtsmarkt geht, ist dabei in der Regel nicht mehr gesetzlich unfallversichert.
Kein Schutz in diesen Fällen
Es gibt jedoch auch klare Grenzen des Versicherungsschutzes. So sind Unfälle, die hauptsächlich auf Alkoholkonsum zurückgehen, nicht versichert. Auch für externe Gäste wie Familienangehörige oder ehemalige Mitarbeitende gilt der Schutz nicht.
Die gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt Betrieben und Einrichtungen, ihre Weihnachtsfeiern gut zu planen und die Rahmenbedingungen klar im Kreis der Beschäftigten zu kommunizieren. Alle Voraussetzungen für den Versicherungsschutz bei betrieblichen Feiern und Ausnahmen davon sind in diesem Erklärvideo in der DGUV Tube zusammengefasst.
„Arbeit & Gesundheit“ 6/2025
Ab sofort ist die neue Ausgabe des Magazins für Sicherheitsbeauftragte
Arbeit & Gesundheit online. Und das sind die aktuellen Themen:
- Gut vorbereitet in die Höhe: Um Absturzunfälle bei Höhenarbeit zu vermeiden,
sind praktische Übungen unerlässlich – zum Beispiel in einer Trainingsanlage - Gefahrensituationen besser meistern: Was Beschäftigte bei einem
Pkw-Fahrsicherheitstraining lernen - Den passenden Helm auswählen: Wie Betriebe den richtigen Kopfschutz für ihre Beschäftigten finden
- Neue Standards: Erstmals wurden die Qualifizierungsstandards von Sicherheitsbeauftragten vereinheitlicht
- Seelische Gesundheit: Wann und wie digitale Tools dabei helfen können,
psychische Belastung zu erfassen - Sibe-Jahreskalender 2026 – Organisationshilfe für Sicherheitsbeauftragte.
Zum Gratis-Download: SiBe-Jahreskalender 2026
Überarbeitete DGUV Vorschrift 2 tritt in Kraft
Vorschrift regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen
Mit der Veröffentlichung zum 1. Dezember 2025 gilt im Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse Rheinland-Pfalz die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Mit der Neufassung wird die bisherige Regelung von 2011 abgelöst und an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Die Grundlage bildet die bundesweit gültige Musterfassung, die gemeinsam von Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Sozialpartnern, Bund, Ländern und relevanten Fachverbänden erarbeitet wurde. Die bisherige Fassung von 2011 beinhaltete sowohl rechtsverbindliche als auch empfehlende Formulierungen. Die neue Fassung beschränkt sich auf den verpflichtenden Vorschriftenteil und konnte deshalb deutlich kürzer gefasst werden. Um die Anwenderfreundlichkeit zu verbessern, wurden Erläuterungen und ein empfehlender Regelteil in der separaten DGUV Regel 100-002 zusammengefasst.
Ziel der Überarbeitung war es, die DGUV Vorschrift 2 klarer zu strukturieren, verständlicher zu formulieren und stärker an die Praxis moderner Betriebe anzupassen. Die Neufassung schafft Transparenz, stärkt die Fachkompetenz und berücksichtigt digitale Möglichkeiten – ein wichtiger Schritt für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen.
Die wesentlichen Neuerungen im Überblick
Kleinbetriebsmodell ausgeweitet: In der DGUV Vorschrift 2 werden weiterhin zwei Modelle der Regelbetreuung genannt. Die Grenze zwischen beiden Betreuungsmodellen wurde jedoch von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Damit wurde eine bereits bekannte Orientierung aus anderen Bereichen des Arbeitsschutzes übernommen.
Redaktionelle Vereinfachungen:
- Die Berechnung der Beschäftigtenzahlen für die Zuordnung zu einem Betreuungsmodell ist nun direkt in der Vorschrift geregelt; Teilzeitkräfte werden weiterhin anteilig berücksichtigt.
- Begriffe sind einheitlich definiert: „Grundbetreuung“ bezeichnet künftig nur noch die Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten.
- Bei der Aufteilung der Zeiten auf die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in der Grundbetreuung weiterhin ein Mindestanteil von 20 Prozent für jeden dieser Leistungserbringer gefordert. Entfallen ist die bisher ergänzende Forderung, dass für Betriebe der Gruppe III nicht weniger als 0,2 Stunden pro Beschäftigten angesetzt werden dürfen.
- Das „Unternehmermodell“ als alternatives Betreuungsmodell entfällt im Bereich der Unfallkassen.
Erweiterte Qualifikationen: Neu zugelassen als Voraussetzung für die Ausbildung zu Fachkräften für Arbeitssicherheit sind Absolventinnen und Absolventen von Studiengängen wie Chemie, Physik, Biologie, Humanmedizin, Ergonomie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Arbeitshygiene oder Arbeitswissenschaften.
Dokumentation von Fortbildungen: Tätigkeitsberichte müssen künftig auch Nachweise über absolvierte Fortbildungen enthalten. Damit wird sichergestellt, dass Beratende stets über aktuelles Fachwissen verfügen.
Einsatz digitaler Technologien: Betreuung bleibt grundsätzlich vor Ort erforderlich. In festgelegten Grenzen dürfen digitale Informations- und Kommunikationstechnologien (Telebetreuung) eingesetzt werden. Das spart Wegezeiten und schont Ressourcen.
Ein Blick hinter Mauern – und über den Tellerrand
Für die Öffentlichkeit ist der Alltag in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) eigentlich unsichtbar. Für Wiktoria Marczuk, Auszubildende bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, öffneten sich aber jetzt die schweren Türen. Gemeinsam mit Markus Schulte, Aufsichtsperson der Unfallkasse, durfte sie einen Tag lang hinter die Kulissen der JVA Rohrbach in Wöllstein blicken.
Was bedeutet es, Verantwortliche für eine Einrichtung zu beraten, in der Freiheit nicht selbstverständlich ist? Wie sieht der Alltag für Mitarbeitende und Inhaftierte aus? Und welche Rolle spielt die Aufsicht dabei?
In einem neuen Artikel in unserem digitalen Magazin ampel nimmt sie uns mit auf ihrem Weg durch die Gittertüren, durch Gespräche und neue Perspektiven.
Große Bühne für große Leistungen
Rheinland-Pfalz ehrt seine erfolgreichsten Schulsportteams
Mit einer festlichen Veranstaltung im Forum Sport am Sitz der Unfallkasse Rheinland-Pfalz in Andernach hat das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz gemeinsam mit seinen langjährigen Partnern – der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, dem Sparkassenverband Rheinland-Pfalz und dem Landessportbund Rheinland-Pfalz – die erfolgreichsten rheinland-pfälzischen Schulteams des Jahres 2025 ausgezeichnet. Die Ehrung mit Showacts und einem Überraschungsgast war dabei nicht nur eine Gratulation für sportliche Höchstleistungen, sondern auch ein herzliches Dankeschön an alle, die diese Erfolge möglich gemacht haben.
Unsere Seminare für 2026: Jetzt anmelden und Zukunft gestalten!
Als Unfallkasse Rheinland-Pfalz setzen wir uns dafür ein, dass Sicherheit und Gesundheit in Bildungseinrichtungen, in Verwaltungen und im Ehrenamt nicht nur erhalten, sondern aktiv gestaltet werden. Prävention ist dabei unser Schlüssel, Qualifizierung unser Werkzeug. Denn nur wer gut informiert und kompetent ist, kann Risiken erkennen, ihnen vorbeugen und eine Kultur der Achtsamkeit und Zusammenarbeit fördern.
Digitalisierung, Fachkräftemangel, psychische Belastungen und neue Formen der Zusammenarbeit – das alles sind keine Randthemen mehr, sondern zentrale Fragen an alle, die Verantwortung tragen. Umso wichtiger ist es, vorbereitet zu sein. Mit unseren Seminaren für das Jahr 2026 bieten wir Ihnen genau das: fundiertes Wissen, praxisnahe Impulse und einen Raum für Austausch und Weiterentwicklung.
Unser Themenspektrum greift die Herausforderungen der Zeit auf: Wir thematisieren psychische Gesundheit und Resilienz, sprechen über moderne Arbeitsschutzorganisation, über Bewegung als präventives Element und über die Gestaltung einer wertschätzenden und kooperativen Arbeitskultur. Dabei bleiben wir aber nicht bei der Theorie, sondern nehmen vor allem die praktische Umsetzung in den Blick: Wie kann ich in meinem Arbeitsumfeld Veränderungen anstoßen? Wie gelingt Kommunikation auf Augenhöhe? Und wie kann ich andere für Sicherheit und Gesundheit begeistern?
Unsere Veranstaltungen dienen dabei mehr als nur der Wissensvermittlung. Sie sind Orte der Begegnung – mit Expertinnen und Experten, mit Kolleginnen und Kollegen, mit Menschen, die ganz ähnliche Fragen bewegen. Der Austausch steht im Mittelpunkt, denn gemeinsam geht vieles leichter. Und wer sich vernetzt, kann auch über den eigenen Bereich hinaus Wirkung entfalten.
Neugierig geworden? Dann entdecken Sie unser neues Seminarprogramm und gestalten Sie aktiv mit, wie Sicherheit und Gesundheit in Ihrer Organisation gelebt werden.
Mit Farben gegen Gefahren
Beim Wettbewerb „Einfälle gegen Unfälle“ bot sich der Jury ein Hallenboden voller Ideen
Die Jury hatte mal wieder die Qual der Wahl: 3786 Bilder, jedes einzelne gestaltet von Sechstklässlerinnen und Sechstklässlern aus 98 Schulen aus Rheinland-Pfalz – sie alle nehmen teil am Mal- und Zeichenwettbewerb „Einfälle gegen Unfälle“, den die Unfallkasse Rheinland-Pfalz seit 1982 gemeinsam mit dem Bildungsministerium veranstaltet.
Was die Jury besonders beeindruckt hat, welche Motive ins Auge sprangen und warum ein Bild manchmal mehr sagt als tausend Worte – das verraten wir im neuen Artikel unseres Onlinemagazins ampel.
DGUV: Warnung vor Betrugsversuch
Die DGUV warnt: Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Mails enthalten Anschreiben und Rechnungen für ein so genanntes digitales Präventionsmodul der DGUV.
Diese Rechnungen sind ein Täuschungsversuch. Unternehmen müssen sie nicht bezahlen.
Weitere Informationen hat die DGUV in einer Pressemeldung veröffentlicht.
Unsere Themen von A-Z
Die Themenvielfalt der Unfallkasse Rheinland-Pfalz auf einen Blick: Unter dem neuen Menüpunkt "Themen von A-Z“ finden Sie ab jetzt auf unserer Webseite eine Vielzahl von Stichpunkten rund um Sicherheit und Gesundheit, Versicherte und Leistungen sowie alle weiteren Themen – aufgelistet in alphabetischer Reihenfolge von A bis Z.
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Um datenschutzkonform und sicher mit personenbezogenen Daten umzugehen, hat die Unfallkasse ihr Datenschutzkonzept der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) vom 25. Mai 2018 angepasst. Sie unterstützt den sicheren Umgang mit persönlichen Daten und stärkt den Datenschutz vor allem auch mit Blick auf die Nutzung des Internets. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Datenschutz.
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