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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Bäder

Bäder – Informationen und Regelungen

Ein Bademeister an einem Schaltpult beobachtet ein Schwimmbecken.

Frei- und Hallenbäder müssen heutzutage durch ihre bauliche Gestaltung und ihre Einrichtungen den Gästen einen großen Freizeit- und Erlebniswert bieten. Sie müssen die schwimmsportliche Betätigung als wichtiges Mittel zur Gesundheitsvorsorge ermöglichen und für den Schulsport wie auch für das Vereins- und Gruppenschwimmen geeignet sein.

Die Beschäftigten der Bäder sind im Rahmen ihrer Tätigkeit zahlreichen Gefahren und Belastungen ausgesetzt. Das Ausrutschen bedingt die meisten Unfälle. Darüber hinaus stellt auch der Umgang mit Chemikalien, beispielsweise zur Reinigung oder zur Wasseraufbereitung, ein beachtliches Unfall- und Verletzungsrisiko dar.

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist die gesetzliche Unfallversicherungsträgerin der Beschäftigten in Bädern, aber auch der Schülerinnen und Schüler sowie der Kita-Kinder während Veranstaltungen des jeweiligen Trägers im Schwimmbad (Sportunterricht, Wandertag etc.). Nicht erfasst wird der öffentliche Badebetrieb.

Die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in staatlichen Rechtsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln über Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie sonstigen Informationen zusammengefasst. Für Bäder sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse.

Diese und weitere Regelungen finden Sie auf der Suchseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten „Fußböden“ (ASR A1.5/1,2)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten „Verkehrswege“ (ASR A1.8)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (ASR A1.3)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ (ASR A4.3)

Die Säurefliesnervereinigung e. V. hat eine Zusammenstellung geprüfter Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche und weitere Veröffentlichungen zur fachgerechten Anwendung und Verarbeitung von keramischen Wand- und Bodenbelägen herausgegeben.

Merkblätter und Informationen, u. a. zur Verkehrs- und Aufsichtspflicht sowie die KOK-Richtlinien werden von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. erstellt und sind zu bestellen auf der Interseite www.baederportal.com.

Weitere Informationen

Spezielle fachspezifische Belange, die von bundesweitem Interesse sind, werden im Fachbereich „Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege“, Sachgebiet „Bäder“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) diskutiert, entschieden und veröffentlicht.