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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Finanzen

Welche Ausgaben hat die Unfallkasse?

Geldscheine und Geldstücke, ein Taschenrechner und ein Kugelschreiber liegen nebeneinander.

Primäre Aufgabe der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist es, Unfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten.

Erleidet eine versicherte Person (Beschäftigte, Schüler etc.) einen Arbeitsunfall oder eine berufsbedingte Krankheit, ist deren Gesundheit und Leistungsfähigkeit mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen. Bleiben dauerhafte Gesundheitsschäden zurück, haben Versicherte oder Hinterbliebene einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung.


Woher kommt das Geld für diese Ausgaben?

In einer Grafik ist die Struktur der Unfallversicherung dargestellt.
Die Struktur der Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Rund 8 Prozent des Finanzbedarfs erzielt die Unfallkasse durch eigene Einnahmen. Hierzu zählen insbesondere Regress- und Zinseinnahmen. Die fehlenden 92 Prozent des Bedarfs werden durch die Umlagebeiträge der Mitglieder finanziert.

Zum 1. Januar 2013 wurde das Umlageverfahren der Unfallkasse Rheinland-Pfalz mit der Beitragsreform neu gestaltet. Seit 2013 gliedert sich das Finanzierungssystem in drei große Solidargemeinschaften:

In einer Grafik ist die Struktur der Unfallversicherung dargestellt.
Die Struktur der Unfallkasse Rheinland-Pfalz

I. Land Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz trägt die Aufwendungen für die Versicherten im Bereich des Landes (abzüglich der anteiligen Zins- und Regresseinnahmen).

II. Kommunen in Rheinland-Pfalz

Damit der Beitrag dem versicherten Risiko – der Gesundheit der Versicherten – entspricht, werden die Beiträge der einzelnen Kommunen nach der Anzahl der versicherten Beschäftigten, Feuerwehrangehörigen sowie Kitakinder, Schülerinnen und Schüler berechnet. Nur der Beitrag der „Sonstigen UV“ wird nach der Einwohnerzahl umgelegt. Zur Sonstigen UV  zählen ehrenamtliche Pflegekräfte, Ersthelferinnen und Ersthelfer, im Rettungswesen Tätige etc.

III. Rechtlich selbstständige Unternehmen mit überwiegender öffentlicher Beteiligung

Zu den bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz versicherten rechtlich selbstständigen Unternehmen zählen Sparkassen, Wirtschaftsförderungs- und  Tourismusgesellschaften, Zweckverbände, öffentliche Krankenhäuser sowie weitere Betriebe der Kommunen und des Landes.