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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Mitglieder

Informationen für Mitglieder der Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Anders als in den weiteren Zweigen der Sozialversicherung wird der Unfallversicherungsbeitrag alleine von den Mitgliedern gezahlt. Die Versicherten (Beschäftigte, Schüler, ehrenamtlich Tätige, etc.) zahlen hier keine Beiträge. Der Grund liegt darin, dass mit der gesetzlichen Unfallversicherung die Haftpflicht des Unternehmers für die eigenen Beschäftigten abgelöst wird.

Ereignet sich ein Unfall, haben die Beschäftigten keine Ansprüche gegen ihr Unternehmen. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die dann ebenfalls keine Ansprüche gegen die Schule haben. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung. Alle Leistungen für die Versicherten werden von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz erbracht. 

Im Folgenden informieren wir Sie zu aktuellen Themen, die speziell die Mitglieder betreffen.  


Unternehmensnummer/Unternehmernummer – Neues Ordnungskennzeichen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 01. Januar 2023 bundesweit einheitliche Unternehmensnummern. Diese lösen die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab. Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch wurden die gesetzlichen Grundlagen sowohl für das neue Ordnungskennzeichen als auch für den Umstellungsprozess geschaffen.

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Unfallkasse stellt Mitgliedsnummern um

Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer für jedes zugehörige Unternehmen. Anlass ist das Onlinezugangsgesetz (OZG).

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