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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Land

Wer ist versichert?

Sechs Personen sitzen um einen Laptop und reden.
Ein Forstarbeiter in Schutzausrüstung fällt mit einer Motorsäge einen Baum.

Das Land Rheinland-Pfalz ist Mitglied der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Nach dem Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch – Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) sind lt. § 128 über das Land folgende Personengruppen versichert:

  • Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige, Kindergartenkinder, Schüler, Studierende, an allen Einrichtungen des Landes
  • Kinder in privaten und konfessionellen Kindertagesstätten (sofern für den Betrieb der KiTa eine Betriebserlaubnis erforderlich und diese als gemeinnützig anerkannt ist)
  • Kinder, die von geeigneten Tagespflegepersonen (§ 23 SGB VIII) betreut werden
  • Schüler privater allgemein- und berufsbildender Schulen
  • Studierende privater Hochschulen
  • Personen im Freiheitsentzug, die an Arbeitsmaßnahmen teilnehmen
  • Personen, die aufgrund einer gerichtlichen oder staatsanwaltlichen Anordnung wie Beschäftige tätig werden
Sechs Personen sitzen um einen Laptop und reden.
Ein Forstarbeiter in Schutzausrüstung fällt mit einer Motorsäge einen Baum.

Die Beiträge zur Unfallversicherung werden vom Land getragen. Für alle Versicherten besteht ein beitragsfreier Unfallversicherungsschutz.