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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaft – Informationen und Regelungen

Ein Arbeiter bewegt zwei blaue Mülltonnen zum Müllwagen.

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist die gesetzliche Unfallversicherungsträgerin für die Beschäftigten der kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe.

Die Abfallwirtschaft untergliedert sich in drei Bereiche:

  • Abfallerfassung (Abfallsammlung), Abfallsortierung und Kompostierung
  • Thermische Behandlung (Müllverbrennung)
  • Ablagerungen (Deponierung)

Insbesondere beim Sammeln und Behandeln von Abfällen sind Beschäftigte in der Abfallwirtschaft erheblichen Gefährdungen ausgesetzt. Sie sind konfrontiert mit hohen physischen Belastungen und sind überdurchschnittlich von Arbeitsunfällen betroffen. Beschäftigte in der Abfallsammlung bewegen durchschnittlich zwölf Tonnen Abfall am Tag – meist von Hand. Dabei legen sie eine Strecke von etwa vier Kilometern zurück. Lendenwirbelsäule, Schultern und Arme, aber auch die Knie sind außerordentlich gefordert. 

Dass es Handlungsbedarf gibt, zeigt auch ein Blick auf den Krankenstand: Der gehörte 2019 mit gut 25 Fehltagen pro Person zu den höchsten im Land. Viele Beschäftigte der Abfallsammlung scheiden zudem bereits vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters aus ihrem Beruf aus.

Weitere gesundheitsschädigende Einwirkungen und Unfallgefahren sind:

  • Stolpern, Stürzen und Umknicken beim Auf- und Absteigen vom Fahrzeug und beim Bewegen im öffentlichen Verkehrsraum
  • Verletzung der Hände und Arme beim Einsammeln von Sperrmüll
  • Aufenthalt im öffentlichen Straßenverkehr
  • Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen, wie z. B. Keimen und Sporen
  • UV-Strahlung und Witterungseinflüsse bei Arbeiten im Freien
  • Psychische Belastungen bei Kundenkontakt auf Wertstoffhöfen oder durch Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmenden

Den Verantwortlichen in der Branche Abfallwirtschaft stehen übersichtliche und umfassende Nachschlagewerke zur Verfügung:

DGUV-Regel 114-601: "Branche Abfallwirtschaft – Teil I Abfallsammlung"

DGUV-Regel 114-602: "Branche Abfallwirtschaft – Teil II Abfallbehandlung"

In der Branchenregel werden besonders die Themen betrachtet, die speziell in der Abfallwirtschaft gelten. Die Regeln helfen, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Normen und gesetzliche Regelungen in der Praxis anzuwenden. Mit konkreten Beispielen und Bildern sowie praxisnahen Hilfestellungen und Hinweisen sollen sie zur Abwendung der oben genannten Gefahren dienen.

Unterweisungsmodule für die Abfallsammlung

„Klassische“ Unterweisungen sind häufig sehr belehrend konzipiert. Man kann allerdings grundsätzlich davon ausgehen, dass die Mitarbeitenden wissen, welche Arbeitsweise idealtypisch und "richtig" ist. Manches, was eine wirksame Unfallverhütung garantiert, wird in der Praxis aber ignoriert. 

Gute Beispiele zu individuellen Arbeitsweisen zeigen folgende Unterweisungsmodule, die Kolleginnen und Kollegen der Unfallkassen Hessen und NRW zusammengestellt haben:

 

Zur Festlegung der erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen sind die staatlichen Regelungen und das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu beachten.

Die folgenden Broschüren können Sie auch unter bestellung@spam protectukrlp.de anfordern.

Weitere Regelungen finden Sie auf der Suchseite der DGUV.