Direkt zum Inhalt der Seite springen

Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Flüchtlingshilfe: Versicherungsschutz und mehr

Flüchtlingshilfe

Auch in Rheinland-Pfalz stellt die Integration von Flüchtlingen die Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen in Städten und Gemeinden vor große Herausforderungen.

Die Helfenden unterstützen die Flüchtlinge bei rechtlichen oder behördlichen Angelegenheiten, durch Sprachförderung, durch das Sammeln von Kleidung oder anderen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens. Es werden Freizeitmaßnahmen, Sportveranstaltungen und Spielnachmittage organisiert, um die Integration zu fördern. Die Hilfen sind sehr vielfältig.

Informationen zur Flüchtlingshilfe

Übernehmen freiwillige Helferinnen und Helfer Aufgaben, die eigentlich in den Aufgabenbereich der Kommunen fallen und werden sie im Auftrag der Gemeinde „wie Beschäftigte“ tätig, so genießen sie auch den Versicherungsschutz wie ein Beschäftigter der Kommune.

Voraussetzung ist, dass die Gemeinde die organisatorische Regie übernimmt, das heißt, dass sie für die Einteilung und Überwachung der zu erledigenden Aufgaben zuständig ist, eine Weisungsbefugnis gegenüber den Helferinnen und Helfern hat, die Organisationsmittel zur Verfügung stellt, das wirtschaftliche Risiko (Kosten) trägt und nach außen als Verantwortliche auftritt.

Ebenfalls gesetzlich unfallversichert sind Personen, die sich als Mitglieder von Verbänden oder privaten Organisationen (z. B. Vereine) im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung bzw. schriftlicher Genehmigung der Kommune ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren. In beiden Fällen ist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz der zuständige Versicherungsträger.

Ein allgemeiner Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger zur Flüchtlingshilfe reicht zur Begründung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes nicht aus. Es muss zwar keine schriftliche Beauftragung der einzelnen Helferinnen und Helfer  erfolgen, aber es sollten die konkreten Aufgaben und auch die jeweils beteiligten Personen feststehen. Um umfangreiche Ermittlungen nach einem Unfall zu vermeiden, ist es sinnvoll, im Vorfeld eine Liste der Helferinnen und Helfer anzufertigen. Schließlich muss die Kommune im Falle eines Unfalls bestätigen, welche Person als Helferin oder Helfer bestimmte kommunale Aufgaben wahrgenommen hat.

Versichert sind hier alle Tätigkeiten, mit denen die Kommune die Bürgerinnen und Bürger  aus ihrem Aufgabenbereich beauftragt, einschließlich der hierfür erforderlichen Wege. Dieser Versicherungsschutz ist gesetzlich normiert, das heißt, er besteht ohne Anmeldung und Beitragszahlung.

Unversichert bleiben Aktivitäten, die die Bürger ohne Auftrag der Kommune innerhalb ihrer Privatsphäre mit den Flüchtlingen durchführen, wie z. B. private Ausflüge, sportliche Aktivitäten, Einladungen zum Essen etc. Für Unfälle in der Privatsphäre ergibt sich die Zuständigkeit der jeweiligen privaten oder gesetzlichen Krankenkasse.

Ihre Fragen beantworten wir gerne.
Telefon: 02632 960-3710
E-Mail: info@spam protectukrlp.de

Asylbewerberinnen und -bewerber, die im Auftrag der Kommune gemeinnützige Arbeiten ausführen, sind gesetzlich unfallversichert. Nach § 5 Abs. 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sollen Asylbewerbern soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern angeboten werden.

Bei diesen Tätigkeiten sind die Asylbewerber über die Unfallkassen der Bundesländer gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten im Auftrag der jeweiligen Kommune ausgeführt werden. Der Versicherungsschutz umfasst auch die mit der Arbeit verbundenen unmittelbaren Wege.

Ehrenamtliche und hauptamtlich Tätige in Hilfeleistungsunternehmen und der Feuerwehr sind ebenfalls über die Unfallkassen gesetzlich unfallversichert. Eine Ausnahme bilden die ambulanten und stationären Einrichtungen der Hilfeleistungsunternehmen, sie sind bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichert.

Auch Angestellte der Kommunen sind weiterhin über ihr Beschäftigungsverhältnis bei den Unfallkassen versichert, wenn sie von ihrem Arbeitgeber andere - außerhalb ihres regulären Aufgabenbereichs liegende – Tätigkeiten im Bereich der kommunalen Integrationshilfe für Flüchtlinge übertragen bekommen (z. B. Mitarbeit in Arbeitskreisen, sonstige Tätigkeiten).

Flüchtlingskinder sollen möglichst schnell in das Schul- und Kindergartensystem integriert werden. Die Bereitschaft der Lehrkräfte und des pädagogischen Personals, die Kinder und Jugendlichen dabei zu unterstützen, ist groß. Groß ist aber bei vielen auch die Unsicherheit, wie sie diesen Kindern begegnen sollen. 

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hat deshalb die Broschüre "Flüchtlingskinder und jugendliche Flüchtlinge in Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen" herausgegeben. Sie soll dem pädagogischen Personal helfen, die Kinder und Jugendlichen besser zu verstehen.

Die Broschüre kann per E-Mail unter bestellung@spam protectukrlp.de bestellt werden.

Dürfen wir Flüchtlinge und Asylbewerber beschäftigen? Sind sie dann auch gesetzlich unfallversichert? Fragen dieser Art stellen sich in letzter Zeit viele Betriebe. Grundsätzlich gilt: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht für alle Beschäftigten, somit auch für Asylbewerber oder Personen mit Duldung, sofern sie eine entsprechende Arbeitserlaubnis besitzen und eine Beschäftigung aufnehmen.

Weitere Informationen:

Im Internetportal zur Flüchtlingshilfe der DGUV finden Sie weitere umfassende Informationen.

Hinweise zur ehrenamtlichen Tätigkeit finden Sie in der Broschüre „Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement” des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.


German Road Safety

Sie engagieren sich ehrenamtlich für die Verkehrssicherheit? Dann sind die Materialien und Hintergrundinformationen aus dem Projekt “German Road Safety” für Sie interessant. Das Projekt spricht Menschen an, die im deutschen Straßenverkehr unterwegs sind – Einheimische wie Zugewanderte. Entwickelt wurde es vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) mit Unterstützung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Zur Webseite


Infoblätter

Flüchtlingshilfe – Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz

Vorraussetzungen und Ausschluss (barrierefrei) (PDF 98 KB)

Gesund im Ehrenamt

Psychische Anforderungen erfolgreich meistern (PDF 384 KB)

Vermeidung von Infektionsgefahren für Einsatzkräfte

beim Umgang mit asylsuchenden Personen (PDF 190 KB)

Organisatorischer Brandschutz

in Unterkünften für asylsuchende Personen (PDF 457 KB)

Versicherungsschutz bei der Flüchtlingshilfe

Was ist versichert? (PDF 1 MB)