Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz übernimmt die Aus- und Fortbildungskosten in der Ersten Hilfe:
Abweichend von der 10 % Regelung übernimmt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz:
Vor Lehrgangsbeginn muss eine Kostenzusage bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz eingeholt werden. Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular vollständig aus und senden Sie es an uns ab.
Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie Ihre Kostenzusage. Die ausbildenden Organisationen rechnen die Kosten unmittelbar, unter Vorlage der Kostenzusage, direkt mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ab.
Die Aus- und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe ermächtigt wurden.
Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de einzusehen.