Antrag auf Kostenübernahme der Ersten Hilfe für die Aus- und Fortbildung (DGUV Vorschrift 1)
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz übernimmt die Aus- und Fortbildungskosten in der Ersten Hilfe:
- Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten eine Ersthelferin/ein Ersthelfer,
- bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %
- in sonstigen Betrieben 10 %
Abweichend von der 10 % Regelung übernimmt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz:
- Bauhöfe – 5 % Verwaltungspersonal – 50 % Bauhofmitarbeiter
- Straßenunterhaltungsdienst – 5 % Verwaltungspersonal – 50 % Straßenunterhaltung
- Entsorgung/Abwasser – 5 % Verwaltungspersonal – 50 % Techn. Personal
- Kataster/Vermessung – 5 % Verwaltungspersonal – 50 % Techn. Personal
- Forst – 5 % Verwaltungspersonal – 100 % Forstwirte und Auszubildende
- Personen, bei denen Erste Hilfe ein Bestandteil der Berufsausbildung ist (Beschäftigte in medizinischen Heilberufen, Aufsichtspersonen in Schwimmbädern, Angehörige der Feuerwehren und Hilfeleistungsunternehmen) Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten
- ehrenamtlich tätige Personen
- Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ)
- Personen im Bundesfreiwilligendienst (BFD)
- geringfügig Beschäftigte, Saison- und Touristik-Kräfte sowie sonstige, diesen gleichzusetzenden Personen.
- Personen die für Besucherinnen und Besucher in öffentlichen Einrichtungen Erste Hilfe leisten
Vor Lehrgangsbeginn muss eine Kostenzusage bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz eingeholt werden. Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular vollständig aus und senden Sie es an uns ab.
Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie Ihre Kostenzusage. Die ausbildenden Organisationen rechnen die Kosten unmittelbar, unter Vorlage der Kostenzusage, direkt mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ab.
Die Aus- und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe ermächtigt wurden.
Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de einzusehen.