Direkt zum Inhalt der Seite springen

Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Kommunen

Wer ist versichert?

Sechs Personen sitzen um einen Laptop und reden.
Zwei Feuerwehrmänner löschen einen Brand.

Alle rheinland-pfälzischen Kommunen sind Mitglieder der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Nach dem Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch – Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) sind lt. § 129 über die Kommunen insbesondere folgende Personengruppen versichert:

  • Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige, Ein-Euro-Jobber, Kindergartenkinder, Schüler, Studierende an den Einrichtungen der Kommunen
  • Angehörige der freiwilligen Feuerwehren
  • Personen, die in Hilfeleistungseinrichtungen (DLRG, ASB, Malteser, Johanniter) tätig sind oder an deren Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen
  • Ersthelfer bei Unglücksfällen
  • nicht gewerbsmäßige Bauhelfer, wenn eine private Baumaßnahme nicht mehr als 40 Arbeitsstunden in Anspruch nimmt (sonst Bau BG)
  • Selbsthelfer bei der Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum
    (Versicherungsschutz bitte mit der Unfallkasse abstimmen!)
  • nicht erwerbsmäßige häusliche Pflegepersonen
Sechs Personen sitzen um einen Laptop und reden.
Zwei Feuerwehrmänner löschen einen Brand.