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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Gesundheitseinrichtungen

Gesundheitseinrichtungen – Informationen und Regelungen

Ärztin misst Patienten den Blutdruck

Zu den versicherten Betrieben gehören die Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, deren Träger die Gemeinden, Städte, Landkreise oder das Land sind.

  • Universitätskliniken, Krankenhäuser und Kliniken der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin, Psychiatrische Kliniken
  • Alten- und Pflegeheime, Sozialstationen
  • Human- und veterinärmedizinische Untersuchungsämter
  • Ausbildungsstätten (Krankenpflegeschulen, Lehranstalten für MTA, MTRA, Physiotherapie etc.)

Einrichtungen in privater und freigemeinnütziger Trägerschaft sind bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichert.

Bei ihrer täglichen Arbeit sind die Beschäftigten zahlreichen physischen und psychischen Gefährdungen bzw. Belastungen ausgesetzt. Absoluter Unfallschwerpunkt sind Verletzungen mit gebrauchten Kanülen, Lanzetten, Skalpellen etc., wo das Risiko besteht, sich zu infizieren (vor allem mit Hepatitis B, Hepatitis C, HIV). Gleiches gilt bei direktem Haut- bzw. Schleimhautkontakt mit potenziell infektiösem Material.

Weiterhin stehen beruflich verursachte Erkrankungen der Beschäftigten im Vordergrund:

  • Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen: Infektionskrankheiten
  • Umgang mit Gefahrstoffen: Haut- und Atemwegserkrankungen
  • Bewegen von immobilen Patienten: Wirbelsäulenerkrankungen
  • Konfrontation mit menschlichem Leid: Psychische Belastungen
  • Schicht- und Nachtarbeit, Zeitdruck, hohe Verantwortung: Psychosoziale Belastungen

Für den Gesundheitsdienst sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse. Diese und weitere Regelungen finden Sie in der Publikationsdatenbank der DGUV.

Handlungshilfe zum Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten im Anwendungsbereich der Biostoffverordnung

Praktika sind in vielerlei Hinsicht wertvoll. Zum einen dienen sie nicht selten einer guten Berufsfindung junger Menschen, zum anderen sind sie häufig essentieller Bestandteil einer Berufsausbildung. Nicht zuletzt stellen sie immer mehr auch eine nützliche Unterstützung für die Praktikumsgebenden dar, indem sie dazu beitragen, künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema haben wir in Infomationsblättern für Sie zusammengestellt:

Handlungshilfe zum Einsatz von Praktikanten/-innen

im Anwendungsbereich der Biostoffverordnung (barrierefrei) (PDF 144 KB)

Verletzungen mit infektiösem Material

Untersuchungsprogramm (barrierefrei) (PDF 129 KB)