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Welche Rolle übernehmen Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen?

Sicherheitsbeauftragte nehmen in Betrieben eine besondere Rolle ein. Sie unterstützen die Unternehmensleitung ehrenamtlich in Fragen der Sicherheit und Gesundheit, indem sie in ihrem Arbeitsbereich auf Gefahren hinweisen und sicherheitsgerechtes Verhalten fördern. Als vertrauensvolle Ansprechpersonen für die Beschäftigten stärken sie das Sicherheitsbewusstsein im Arbeitsbereich. Sicherheitsbeauftragte leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und der Gesundheit bei der Arbeit und gehören so zu den zentral wichtigen Akteuren im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Schlüsselrolle für den Arbeitsschutz im Betrieb

Sicherheitsbeauftragte sind mehr als eine formale Anforderung – sie sind eine unverzichtbare Unterstützung für Unternehmerinnen und Unternehmer. Sicherheitsbeauftragte haben den direkten Kontakt zu den Beschäftigten. Wenn es irgendwo hakt, sind sie das Bindeglied zwischen Mitarbeitenden, Vorgesetzten, Fachleuten für den betrieblichen Arbeitsschutz sowie der Unternehmensleitung: Sie beraten, vermitteln, schlagen Lösungen vor und werben für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.

In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten muss mindestens ein Sicherheitsbeauftragter beziehungsweise eine Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Diese Mitarbeitenden sind ehrenamtlich tätig und setzen sich während ihrer Arbeitszeit für sicheres und gesundes Arbeiten ein.

Unternehmerinnen und Unternehmer haben die Aufgabe und die Verantwortung, Arbeitsabläufe in ihren Betrieben so zu gestalten, dass keine Gefährdungen entstehen. In der Regel stellen sie Schutzeinrichtungen und Schutzmittel zur Verfügung und weisen die Mitarbeitenden auf mögliche Gefährdungen hin. Dennoch können trotz aller Planung, Organisation und Vorbereitung Gefahren entstehen. Um diese frühzeitig erkennen und abstellen zu können, müssen Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem,

  • auf Gesundheitsgefahren aufmerksam zu machen,
  • sich vom Vorhandensein und der Funktionsfähigkeit von Schutzeinrichtungen zu überzeugen,
  • auf die ordnungsgemäße Nutzung der Schutzeinrichtung und des technischen Geräts durch die Beschäftigten zu achten,
  • die Verfügbarkeit von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zu kontrollieren und auf ihre korrekte Benutzung zu achten,
  • an Betriebsbegehungen, Unfallermittlungen und Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teilzunehmen,
  • mit der Betriebsärztin beziehungsweise dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammenzuarbeiten,
  • Mängel zu melden,
  • auf neue, junge und fremdsprachige Kolleginnen und Kollegen besonders einzugehen.

Stellen Sicherheitsbeauftragte Mängel fest, sind sie umgehend den Vorgesetzten zu melden, die die Mängel beseitigen lassen müssen.

Sicherheitsbeauftragte können auch am Prozess der Gefährdungsbeurteilung mitwirken. Während die Führungskräfte die Gefährdungsbeurteilung erstellen und dabei von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt unterstützt werden, können die Sicherheitsbeauftragten dabei helfen, die Gefährdungsbeurteilung mit ihren Kenntnissen zu optimieren.

Die Sicherheitsbeauftragten haben eine rein beratende Funktion und sind ehrenamtlich tätig. Sie unterstützen in ihren Arbeitsbereichen Führungskräfte bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Zudem helfen sie ihren Vorgesetzten, das zu sehen, was diese eigentlich selbst sehen müssten, es aber nicht immer sehen können, weil sie nicht ständig vor Ort sind. Doch Achtung: Sicherheitsbeauftragte nehmen der Unternehmensleitung und den Vorgesetzten nicht deren Aufgaben oder Verantwortung ab.

Sicherheitsbeauftragte sind nicht weisungsbefugt. Folglich können sie auch nicht zivil- oder strafrechtlich haftbar gemacht werden. Außerdem dürfen Sicherheitsbeauftragte wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden.

Jede Mitarbeiterin beziehungsweise jeder Mitarbeiter im Betrieb kann Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter werden. Eine fachliche Voraussetzung gibt es nicht. Allerdings sollte sich die Person durch Verantwortungsbewusstsein und eine vorbildliche Verhaltens- und Arbeitsweise auszeichnen. Sie sollte betriebliche Abläufe aufmerksam beobachten und potenzielle Gefahren ausmachen können. Darüber hinaus sind Vertrauen und Anerkennung der Kolleginnen und Kollegen sowie Kommunikationsfähigkeit gute Voraussetzungen. 

Für das Amt sind also Beschäftigte gefragt,

  • die über eine gute Beobachtungsgabe verfügen,
  • die erfahren, engagiert und von den Kolleginnen und Kollegen akzeptiert werden,
  • die in den normalen Arbeitsablauf integriert sind und so auf sicheres Verhalten der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz achten und aktiv einwirken können.

Damit es zu keinen Interessenkonflikten kommt, sollte das Amt nicht von einer Führungskraft übernommen werden.

Sicherheitsbeauftragte sollen über Grundwissen zu Sicherheit und Gesundheit in ihrem Arbeitsbereich sowie zu ihren Rechten und Pflichten verfügen. Die erforderliche Qualifizierung haben Arbeitgebende sicherzustellen. Dabei können Arbeitgebende auf eine Vielzahl von Seminaren für Sicherheitsbeauftragte bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz zurückgreifen.

Generell gilt: Betriebe mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen einen Sicherheitsbeauftragten beziehungsweise eine Sicherheitsbeauftragte bestellen. Für die Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in einem Betrieb sind vier weitere Kriterien ausschlaggebend:

  • Gibt es in dem Betrieb besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren, die den Einsatz von mehr Sicherheitsbeauftragten nötig machen?
  • Ist die räumliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten gegeben? Sicherheitsbeauftragte sollen als Ansprechperson vor Ort erreichbar sein.
  • Wichtig für Schichtbetriebe: Wie sieht es mit der „zeitlichen Nähe” aus?
  • Sind die Sicherheitsbeauftragten den Beschäftigten auch „fachlich” nah? Das heißt: Sind ihnen die Beschäftigungsstruktur, die Gefährdungen vor Ort und die Tätigkeiten der einzelnen Beschäftigten geläufig?

Das letztgenannte Kriterium ist gerade für Betriebe wichtig, die Arbeitsbereiche mit sehr unterschiedlichen Tätigkeiten und Strukturen haben – etwa in Gemeindeverwaltungen, zu denen Kitas, Kläranlagen, Verwaltungen, Bauhöfe oder Feuerwehren gehören können. Hier bietet es sich an, eigene Sicherheitsbeauftragte für einzelne Arbeitsbereiche zu bestellen.

In vielen Betrieben führen falsche Vorstellungen dazu, dass oft nur die Hausmeisterin oder der Hausmeister zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Dabei ist es nicht Voraussetzung, dass Sicherheitsbeauftragte Zugang zu allen Betriebsbereichen haben. Die Sicherheitsbeauftragten sollten die Situation in den Arbeitsbereichen selbst einschätzen können, die von ihnen betreuten Beschäftigten persönlich kennen und als Ansprechpersonen erreichbar sein. Bei Filialen oder anderen räumlich getrennten Betriebsteilen könnten damit weitere Sicherheitsbeauftragte erforderlich sein.

Sicherheitsbeauftragte werden häufig mit Fachkräften für Arbeitssicherheit verwechselt. Der Unterschied ist: Sicherheitsbeauftragte sind ehrenamtlich tätig und Teil der Belegschaft. Fachkräfte für Arbeitssicherheit dagegen müssen über besondere berufliche und fachliche Qualifikationen (zum Beispiel Ingenieur/Ingenieurin, Techniker/Technikerin, Meister/Meisterin) verfügen und erfolgreich an einem Qualifizierungslehrgang gemäß §4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ teilgenommen haben.

Die Bestellung der Sicherheitsbeauftragten kann formlos erfolgen oder auch auf einem Formblatt (PDF-Datei) festgehalten werden. Auf diesem werden auch Zuständigkeitsbereich und Aufgaben, die überschaubar bleiben sollten, umrissen. 

Die Bestellung der Sicherheitsbeauftragten erfolgt in Absprache mit dem Betriebs- oder Personalrat. Den Kolleginnen und Kollegen sollte bekanntgegeben werden, wer ihnen künftig bei Fragen der Prävention als Sicherheitsbeauftragte beziehungsweise Sicherheitsbeauftragter hilfreich zur Seite steht.

Der SiBe-Report

Nachrichten, Informationen und Tipps rund ums Thema Arbeitsschutz

Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sorgen in Betrieben, Verwaltungen und Schulen maßgeblich für die Umsetzung der Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Speziell für sie konzipiert wurde der SiBe-Report, das Magazin für Sicherheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst. Es erscheint vierteljährlich und fasst aus der Fülle der Informationen für Sicherheitsbeauftragte besonders aktuelle und wissenswerte Themen in kurzen und knappen Beiträgen zusammen. Ziel ist es, nachhaltig eine Präventionskultur in den Unternehmen zu etablieren.

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz versendet den Direkt-Link zum Herunterladen des SiBe-Reports automatisch an versicherte Betriebe und Einrichtungen, die sich für den Newsletter der UK RLP in der Kategorie „Sicherheitsbeauftragte“ angemeldet haben. Auf unserer Webseite kann der SiBe-Report ebenfalls bequem als PDF-Datei abgerufen werden.

SiBe-Report – Ausgabe 1/2026

PDF 808 KB

SiBe-Report – Ausgabe 1/2025

Vorschaubild SiBe-Report 1/2025

PDF 538 KB

SiBe-Report – Ausgabe 2/2025

PDF 982 KB

SiBe-Report – Ausgabe 3/2025

PDF 654 KB

SiBe-Report – Ausgabe 4/2025

Titelseite des SiBe-Report 4/2025

PDF 1,000 KB

Arbeit & Gesundheit

Das Magazin für Sicherheitsbeauftragte

Alle zwei Monate bringt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit der Zeitschrift „Arbeit & Gesundheit“ ein Magazin speziell für Sicherheitsbeauftragte heraus. Das Magazin bietet speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnittene Informationen und nützliche Tipps für den Arbeitsalltag. Wir stellen unseren Mitgliedsbetrieben alle Ausgaben des Magazins kostenlos zur Verfügung. 

Über den Link gelangen Sie zum Web-Portal „Arbeit & Gesundheit” und dort zur jeweils aktuellen Ausgabe des Magazins als PDF (barrierefrei).

Magazin Arbeit & Gesundheit