
Sonnenschutz
UV-Strahlung: Die unsichtbare Gefahr
Viele unserer Versicherten, beispielsweise Beschäftigte in Bäderbetrieben, der Grünpflege oder der Entsorgung, sind während ihrer Tätigkeiten regelmäßig im Freien und damit schädigender UV-Strahlung ausgesetzt. Sonnenstrahlung kann nicht nur Sonnenbrand, Augenschäden oder Hitzeschlag verursachen, sondern bei langjähriger Einwirkung auch das Risiko für Hautkrebs erheblich erhöhen. Aus diesem Grund ist eine Beurteilung der Arbeitsbedingung unerlässlich, um geeignete Maßnahmen abzuleiten und die Gesundheit der Beschäftigten wirksam zu schützen.
Um das Risiko durch UV-Strahlung zu minimieren, sind Schutzmaßnahmen nach dem bewährten „T-O-P-Prinzip“ auszuwählen. Dies bedeutet, dass zuerst technische Lösungen wie Beschattungen umgesetzt werden müssen. Ist dies nicht möglich, sind organisatorische Maßnahmen wie das Verlegen der Arbeitszeiten zu ergreifen und zuletzt personenbezogene Maßnahmen wie UV-Schutzkleidung oder Sonnenschutzmittel. Dabei ist die Vermeidung des Aufenthalts in der Sonne die wirksamste und erste Maßnahme.
Lassen sich Tätigkeiten im Freien nicht vermeiden, haben Arbeitgebende unter bestimmten Voraussetzungen eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge anzubieten.
Diese und weitere wichtige Hinweise zum Arbeiten im Freien finden Sie in unserem Informationsblatt „Unterweisungshilfe UV-Schutz/Sonnenschutz“ und auf unserem Plakat „Arbeiten unter der Sonne“ – übersichtlich aufbereitet und bestens geeignet für den Aushang im Betrieb.
Unterweisungshilfe UV-Schutz/Sonnenschutz

PDF 340 KB
Plakat "Arbeiten unter der Sonne"

PDF 986 KB