Antrag auf Kostenübernahme der Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
Die Kosten werden für festangestellte pädagogische Fachkräfte, profilergänzende Kräfte und befristet Beschäftigte in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder übernommen.
Die gemeinsame Erste-Hilfe-Ausbildung bzw. -Fortbildung von Hauswirtschaftskräften, Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten, FSJlerInnen und FSJler, mithelfenden Eltern usw. mit dem pädagogischen Fachpersonal ist möglich. Eine Kostenübernahme durch die Unfallkasse ist nicht möglich. Die Ausbildungsstellen erstellen dann getrennte Rechnungen.
Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" regelt die Zahl und die Ausbildung der Ersthelferinnen und Ersthelfer.
Um in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder eine optimale Erste Hilfe zu gewährleisten, übernimmt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz für alle festangestellten pädagogischen Fachkräfte, für profilergänzende Kräfte und befristet Beschäftigte die Kosten.
Der Lehrgang Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder deckt die spezifischen Maßnahmen für Kinder ab. Andere Lehrgangskosten werden von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz nicht übernommen.
Vor Lehrgangsbeginn muss eine Kostenzusage bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz eingeholt werden. Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular vollständig aus und senden Sie es an uns ab.
Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie Ihre Kostenzusage. Die ausbildenden Organisationen rechnen die Kosten unmittelbar, unter Vorlage der Kostenzusage, direkt mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ab.
Der Lehrgang kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe ermächtigt wurden.
Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de einzusehen.
Ja. Jede Einrichtung muss einen eigenen Antrag für ihre pädagogischen Fachkräfte, profilergänzende Kräfte und befristet Beschäftigten stellen. Der ausbildenden Organisation sind die einzelnen Kostenzusagen mit dem Abrechnungsformular vorzulegen.
Nein. Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 müssen als Präsenzveranstaltung absolviert werden. Ziel jedes Erste-Hilfe-Kurses ist die ganzheitliche Handlungskompetenz der Ersthelfenden in Notfallsituationen. Die reine Wissensvermittlung steht daher im Hintergrund. Augenmerk wird stattdessen auf das praktische Üben gelegt, somit sind online-Kurse für die Erste Hilfe ausgeschlossen.
Kosten für die Erste Hilfe-Aus-bzw. -Fortbildung von Hauswirtschaftskräften, Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten, FSJlerInnen und FSJler, mithelfenden Eltern usw. werden von der Unfallkasse nicht übernommen.
Eine Teilnahme am Kurs gemeinsam mit dem pädagogischen Fachpersonal ist möglich. Die Ausbildungsstellen erstellen dann getrennte Rechnungen.