Wir verbessern unsere Services für Sie!
Wir von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz bereiten derzeit eine Umstellung und Verbesserung unserer Services vor. Damit schaffen wir die Grundlage, unsere Dienstleistungen künftig weiterhin zuverlässig, sicher und digital für Sie weiterzuentwickeln.
Im Zuge dieser Modernisierung kommt es rund um den Jahreswechsel 2026/2027 zu Einschränkungen und längeren Bearbeitungszeiten. Was das konkret für Sie bedeutet, erklären wir in den folgenden FAQs:
Ihre Fragen - unsere Antworten
Nein, Ihre laufenden Geldleistungen erhalten Sie weiterhin. Renten, Verletztengeld und Pflegegeld werden wie gewohnt gezahlt.
Erstattungen können durch die Umstellung länger dauern. Belege und Abrechnungen, die Sie uns einreichen – zum Beispiel für Fahrtkosten –, bearbeiten wir weiterhin. Rund um den Jahreswechsel kann die Auszahlung jedoch länger dauern als gewohnt. Es geht aber nichts verloren.
Ihre postalischen Schreiben erreichen uns weiterhin. Es ist jedoch möglich, dass unsere Antworten etwas länger dauern. Darüber hinaus sind wir telefonisch für Sie da. Zu einzelnen Vorgängen können unsere Auskünfte vorübergehend eingeschränkt sein.
Nein. Bitte halten Sie Ihre Fristen wie gewohnt ein, etwa bei Widersprüchen. Daran ändert sich für Sie nichts.
Seminare
Unsere Qualifizierungsveranstaltungen finden fortlaufend für Sie statt. Bitte beachten Sie, dass sich der Zeitraum zur Seminarbuchung 2027 verschiebt.
Wie melden Sie sich für unsere Seminare an?
Die Umstellung unserer Services wirkt sich auch auf die Anmeldemöglichkeiten für unsere Seminare aus: Bis voraussichtlich Mittwoch, 11. November, können Sie sich wie gewohnt auf unserer Seminarseite anmelden. Danach werden Seminaranmeldungen erst wieder im Laufe des ersten Quartals 2027 möglich sein.
Was ändert sich beim Zugriff auf Ihre Seminarunterlagen?
Die Umstellung bringt auch mit sich, dass unsere Plattform „Lernwelt“, auf der Sie Zugriff auf Ihre Seminarunterlagen haben, abgeschaltet werden muss. Der Online-Zugang zur „Lernwelt“ ist noch bis einschließlich Sonntag, 29. November, möglich. Bitte rufen Sie Ihre Seminarunterlagen spätestens zu diesem Zeitpunkt ab.
Was gibt es bei der Reisekostenabrechnung zu beachten?
Damit wir Ihre Reisekosten noch in diesem Jahr erstatten können, bitten wir Sie, Ihre Reisekostenabrechnung bis spätestens Mittwoch, 18. November, bei uns einzureichen.
Informationen zum Wiederanlauf erhalten Sie wie gewohnt auf dieser Seite. Wenn Sie keine Informationen zum Seminarstart verpassen wollen, melden Sie sich für unseren Newsletter an.
Weitere Informationen werden wir auf dieser Seite fortlaufend ergänzen.